Passiert ist das Drama vor genau drei Jahren. Ein Familienvater aus Bonstetten wollte sich und seinen vierjährigen Sohn in einem Hotel in Winterthur umbringen. Der Vater überlebte, der Sohn starb. Weil der Vater bereits seinen ersten Sohn hatte umbringen wollen und deshalb vorbestraft war, wurde auch gegen die Bonstetter Behörden ermittelt. Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten das Drama verhindern können.
Rekurs gegen Einstellung des Verfahrens
Das Verfahren gegen die Bonstetter Behörden wurde zwar vor einem Jahr eingestellt. Allerdings hat der Anwalt der Mutter des getöteten Knaben dagegen Rekurs eingereicht. Nun kommt das Zürcher Obergericht zum Schluss: Die Behörden von Bonstetten haben nicht vorausahnen können, dass der Vater seinen Sohn umbringen werde. Der zuständige Staatsanwalt ist froh über diesen Entscheid. Ob die Mutter den Entscheid weiterzieht, ist noch nicht klar. Ihr Anwalt will den Entscheid zuerst mit ihr bespechen.