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Stadt gegen Kanton Koran-Verteilaktion in Zürich bewilligt

Es gebe keine Rechtsgrundlage gegen die umstrittene Koran-Verteilaktion «Lies!», sagt der Zürcher Sicherheitsvorsteher Richard Wolff.

Anfangs Mai hat der Zürcher Sicherheitsdirektor, gestützt auf ein Rechtsgutachten, allen Gemeinden empfohlen, die umstrittene Koran-Verteilaktion «Lies!» zu verbieten. «Lies!» wird mit extremem Islam in Verbindung gebracht. Ausgerechnet die Stadt Zürich hält sich aber nicht daran, wie Recherchen des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» zeigen.

Einschränkung der Grundrechte?

Die Stadt hat eine «Lies!»-Aktion für kommenden Samstag bewilligt. Es sei nicht klar, wie gefährlich «Lies!» tatsächlich sei, begründet der Zürcher Sicherheitsvorsteher Richard Wolff den Entscheid. Es gebe keine Beweise oder Gerichtsurteile gegen «Lies!»-Aktivisten, sondern nur Vermutungen.

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Ausserdem würde ein Verbot die Grundrechte einschränken: «Wir müssen aufpassen, dass wir die Grundrechte schützen und nicht etwas verbieten, wofür wir keine Grundlage haben.»

Es gibt keine Beweise, sondern nur Vermutungen.
Autor: Richard Wolff Sicherheitsdirektor Stadt Zürich

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich kann den Entscheid der Stadt nicht nachvollziehen. Die Koran-Verteilaktionen seien nur ein Vorwand, um Leute für den Dschihad anzuwerben. Die «Lies»-Aktion missbrauche die Meinungsäusserungs- und Religionsfreiheit, so Urs Grob, Mediensprecher der kantonalen Zürcher Sicherheitsdirektion.

Der Entscheid der Stadt ist nicht nachvollziehbar.
Autor: Urs Grob Mediensprecher Sicherheitsdirektion Kanton Zürich

Die Stadt Zürich wartet auf Informationen des Nachrichtendienstes. Dieser solle sagen, ob es genügend Grundlagen für ein Verbot der «Lies»-Aktionen gebe, sagt Richard Wolff. Für die Aktion am Samstag hat die Stadt die Auflagen erhöht. Es dürfen maximal fünf Personen Korane verteilen und alle müssen bei der Stadt ihre Personalien angeben.

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