Wie lautet das Urteil gegen den Hauptangeklagten? Das Bezirksgericht Zürich hat den heute 27-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt – wegen Mordes und Vorbereitungen zu weiteren Morden. Von einer Verwahrung sieht das Gericht aber ab.
Wie begründet das Gericht das Urteil gegen den Hauptangeklagten? Das Gericht ist der Ansicht, der Hauptangeklagte habe besonders skrupellos gehandelt. Er habe, so der vorsitzende Richter, ohne Vorwarnung auf einen wehrlosen Mann eingestochen. Dies komme einer Massakrierung gleich. Eine Rückfallgefahr sieht das Gericht nicht, weshalb es von der Verwahrung absieht.
Wie lautet das Urteil gegen den Mitbeschuldigten? Der 39-jährige Mann, der während der Tat im Gefängnis Pöschwies sass, wurde zu einer Haftstrafe von 16,5 Jahren verurteilt. Das Bezirksgericht Zürich sah es als erwiesen an, dass er den Hauptangeklagten zum Mord angestiftet hatte. Verwahrt wird auch er nicht.
Wie reagieren Staatsanwaltschaft und Verteidigung? Der Staatsanwalt hat nach dem Urteil bereits Berufung angemeldet. Die Begründung des Gerichts überzeuge nicht, erklärte er vor den Medien. Ob auch die beiden Verteidiger das Urteil ans Zürcher Obergericht weiterziehen, entscheidet sich in den nächsten Wochen.
Was ist im Sommer 2016 im Zürcher Seefeld vorgefallen? Der Hauptangeklagte tötete damals einen ihm völlig unbekannten Mann. Mit dieser brutalen Tat wollte er erreichen, dass die Behörden einen Freund von ihm (den Mitangeklagten) aus dem Gefängnis entlassen. Erst nach monatelanger Flucht konnte die Polizei den heute 27-jährigen Mann festnehmen. Er flog auf, weil er sich im Darknet eine Waffe besorgen wollte.
Das waren die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Hauptangeklagter | Mitbeschuldigter | |
---|---|---|
Antrag Staatsanwaltschaft | Lebenslange Haft und Verwahrung | Lebenslange Haft und Verwahrung |
Antrag Verteidigung | 12 Jahre Haft | Freispruch |