Es sei dringlich gewesen, begründete die Stadt ihre Eile, als sie die drei Gammelhäuser an der Neufrankengasse und an der Magnusstrasse für 32 Millionen Franken kaufte. So dringlich, dass der Kauf nicht vom Parlament abgesegnet werden könne. Das Verwaltungsgericht ist mit dieser Argumentation nicht einverstanden und hat eine Beschwerde von FDP, SVP und CVP gutgeheissen.
Dadurch hat das Verwaltungsgericht die Beschlüsse des Stadtrats aufgehoben. In der Begründung des Urteils heisst es, dass die Stadt den Kauf von Liegenschaften im Wert von über zwei Millionen Franken nur dann vornehmen darf, wenn der Kauf «objektiv betrachtet sowohl sachlich als auch zeitlich dringlich ist». Im Verfahren habe der Stadtrat aber weder eine sachliche, noch eine zetliche Dringlichkeit für den Kauf der Gammelhäuser darlegen können.
Das Vewaltungsgericht kommt daher zum Schluss, dass der Kauf doch noch vors Parlament muss. Und: Falls der Kauf vom Gemeinderat abgelehnt würde, müsste er rückgängig gemacht werden.
Die Stadt hält am Häuserkauf fest
Der Grüne Finanzvorsteher Daniel Leupi ist erstaunt über den Entscheid des Verwaltungsgerichts. «Wir überlegen uns, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.» Es sei wichtig, dass die Stadt auch weiterhin in dringenden Fällen die Möglichkeit habe, solche Liegenschaften zu kaufen.
Wir überlegen uns, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.
«Wir halten weiter an diesem Hauskauf fest», so Leupi. Falls das Stadtzürcher Parlament den Kauf aber ablehne, werde man die Häuser wieder verkaufen müssen.