Die Beschwerde richtet sich gegen eine Änderung des Personalreglements der Basler Gerichte von Mitte April durch den Gerichtsrat. Diese untersagt Mitarbeitenden das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie Turban, Kopftuch oder Kippa.
Anwalt Stefan Suter begründet die Beschwerde zum einen damit, dass für eine Einschränkung der Regligionsfreiheit eine Gesetzesänderung nötig wäre. Dafür sei der Grosse Rat zuständig, dem Gerichtsrat fehle dazu die Kompetenz.
In der Beschwerde wird auch kritisiert, die Definition von religiösen Symbolen sei unscharf.
Das Bundesgericht spricht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung ab.
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Kopftuchverbot kommt vor Bundesgericht
01:40 min, aus Regionaljournal Basel Baselland vom 29.06.2018.
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