Ab Donnerstag gilt in Zürcher Läden eine Maskenpflicht. Die Zürcher Regierung will damit verhindern, dass der Kanton Zürich zum Corona-Risikogebiet wird. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wo muss zwingend eine Maske getragen werden? Bis anhin galt die Maskenpflicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Neu dazu kommen alle Läden und Einkaufszentren. Dazu gehören sowohl Supermärkte, Kleiderläden als auch kleine Bäckereien und Bücherläden.
Die neuen Massnahmen gelten aber nicht für alle öffentlichen Räume. Im Flughafen, an Bahnhöfen, in Bank und Post gilt weiterhin keine Maskenpflicht.
Wer muss keine Maske tragen? Drei Personengruppen sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Das sind zum einen Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Ausserdem von der Pflicht ausgenommen ist das Personal von betroffenen Betrieben, sofern es durch eine physische Abtrennung (z.B. Plexiglasscheibe) geschützt ist.
Welche neuen Regeln gelten in Restaurants? Die Restaurants im Kanton Zürich sind neu verpflichtet, Kontaktdaten von ihren Gästen aufzunehmen. Bisher war das freiwillig. Bei Familien und Gruppen genügt es, wenn eine Person ihren Kontakt angibt. So soll das Contact Tracing erleichtert werden.
Welche neuen Regeln gelten in Clubs? Neu sind in Clubs nur noch 100 Personen erlaubt, inklusive Personal. Dazu gehören auch Sicherheitsleute und Barmitarbeiter. Wenn es einen Aussenbereich gibt, sind 300 Personen erlaubt.
Die Bar- und Clubkommission Zürich empfiehlt eine Maskenpflicht bei Partys mit mehr als 100 Personen einzuführen.