- Nächste Woche beginnt im Kanton Schaffhausen das neue Schuljahr.
- Für Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal an der Kantonsschule und den Berufsschulen gilt während des Unterrichts eine generelle Maskenpflicht.
- Schüler und Lehrer müssen bestätigen, dass sie zum Schulanfang nicht in Quarantäne sein sollten.
Der Kanton begründet die Maskenpflicht in einer Mitteilung mit den steigenden Corona-Fallzahlen in der Schweiz und auch im Kanton Schaffhausen. Da die Distanzregeln in den Schulzimmern in der Regel nicht eingehalten werden können, seien Schutzmasken notwendig.
Ausnahmen für Lehrer
Lehrerinnen und Lehrer sind während des sogenannten Frontalunterrichts von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch wenn die Abstandsregeln (1,5 Meter) in einem Raum eingehalten werden können, sind die Masken nicht nötig. Das Gleiche gilt für den Sportunterricht. Dort sind Sportarten mit intensivem Körperkontakt jedoch untersagt.
Alle Schülerinnen und Lehrer müssen zu Beginn des Schuljahrs auch bestätigen, dass sie nicht unmittelbar von einem Corona-Risikoland zurückgekommen sind und deshalb noch einige Tage in Quarantäne verbringen sollten.
Diese Massnahmen seien ein «vergleichsweise einfach umzusetzender Beitrag», um allfälligen Schulschliessungen und einer Rückkehr zum Homeschooling entgegenzuwirken, heisst es in der Mitteilung weiter.
Vor Schaffhausen hatten schon die Kantone Luzern, Jura und Neuenburg eine Maskenpflicht an Schulen angekündigt. Der Kanton Zürich hat noch keinen Entscheid gefällt.