Der Unfall ist im September 2016 passiert: In einer Rechtskurve zwischen Niederwil und Nesselnbach kommt der damals 22-jährige Autofahrer von der Strasse ab. Auf einem Radweg parallel zur Strasse ist gleichzeitig eine Gruppe von Schulkindern unterwegs.
Der Autofahrer prallt in ein achtjähriges Mädchen. Dieses stirbt an seinen Verletzungen nach dem Unfall. Nun steht der Autofahrer vor dem Bezirksgericht Bremgarten und muss sich für den Unfall verantworten.
Staatsanwaltschaft sieht Eventualvorsatz
Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der junge Autofahrer hat einen tödlichen Unfall in Kauf genommen. Er sei ortskundig gewesen und laut Gutachten mit über 100 Stundenkilomtern in die Kurve gefahren.
Vor Gericht erklärte der Ankläger am Donnerstag, man dürfe in dieser Kurve richtigerweise nicht einmal die erlaubten 80 Stundenkilometer fahren. Das berichtet der SRF-Reporter vor Ort. Die Anklage verlangt deshalb eine Gefängnisstrafe von acht Jahren.
Verteidigung plädiert auf Fahrlässigkeit
Die Verteidigung machte an der Verhandlung geltend, dass der junge Mann als Bäcker arbeite und auf dem Heimweg gewesen sei. Er sei nach dem anstrengenden Arbeitstag wohl kurz eingenickt, habe wohl unter Sekundenschlaf gelitten. Zudem sei nicht erwiesen, dass er zu schnell unterwegs war.
Einen Eventualvorsatz gebe es nicht, so die Verteidigung. Sie verlangt deshalb nur eine Geldstrafe und eine Verurteilung lediglich wegen fahrlässiger Tötung.
Urteil: Fahrlässigkeit, aber grobe
Das Bezirksgericht Bremgarten hat inzwischen sein Urteil bekannt gegeben. Es verurteilt den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten.
12 Monate werden unbedingt ausgesprochen - diese Strafe muss der Mann also absitzen. Die restlichen 18 Monate werden bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von drei Jahren. Dazu hat das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 18'000 Franken ausgesprochen.
Der Mann sei tatsächlich viel zu schnell in die Kurve gefahren, begründete das Gericht sein Urteil. Er habe aus diesem Grund sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Allerdings habe er nicht in diese Situation kommen wollen, er habe nicht etwa absichtlich Grenzen ausgelotet.
Bei diesem Unfall sei «Unsorgfalt» im Spiel gewesen, so das Gericht. Die Argumentation des «Sekundenschlafs» der Verteidigung taxierte das Gericht als reine Schutzbehauptung. Der junge Mann sei «gefährlich unterwegs» gewesen, es sei eine «gravierende Pflichtverletzung» des Junglenkers gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an die nächste Instanz (Obergericht) weitergezogen werden. Staatsanwalt und Verteidigung haben darüber noch nicht entschieden.