- Der Kanton Aargau erlässt eine situative Maskenpflicht an Berufsschulen und Gymnasien (Kantonsschulen), wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Die Maskenpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen, schreibt der Kanton Aargau.
- Die neue Aargauer Regelung gilt ab dem 10. August. Sie wurde heute auf der Schulseite des Kantons aufgeschaltet.
- Im Kanton Solothurn gilt eine ähnliche, aber nicht exakt die gleiche Regelung.
Pro Klassenzimmer muss im Aargau eine erlaubte Maximalzahl an Personen bestimmt werden. Diese richtet sich nach den Abstandsregeln des Bundes (1.5 Meter). «Falls die maximal zulässige Personenzahl überschritten wird, gilt für sämtliche im Raum anwesenden Personen eine Maskenpflicht», steht in der neusten Weisung des Kantons, datiert vom 5. August 2020.
Es wird unterschiedliche Situationen geben, je nach Berufsschule, je nach Kanti.
Je nach Schulgebäude müsse man anders entscheiden, sagt der Aargauer Bildungsdirektor Alex Hürzeler. Die Schüler müssen die Masken selbst beschaffen. Für die Schülerinnen und Lehrer der Volksschule ändert nichts, hier gilt keine Maskenpflicht.