Sieg für Hausbesitzer und Umweltschützer. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern gutgeheissen, die sich gegen einen Weg entlang des Wohlensees wehren.
Der Verein «Heit Sorg zum Wohlensee» freut sich in einer ersten Stellungnahme darüber, dass das öffentliche Interesse am Natur- und Vogelschutz sowie am Schutz des Eigentums höher gewichtet worden sei als das öffentliche Interesse am Uferweg. Damit kippt das Bundesgericht einen Entscheid des Verwaltungsgerichts von 2017.
Kein Weg am Inselrain
Seit rund 30 Jahren setzten sich die Behörden für die Linienführung im Gebiet Inselrain westlich der Kappelenring-Siedlung ein. 2012 setzte der Regierungsrat eine entsprechende Überbauungsordnung fest, um eine Lücke im Wegnetz entlang des Wohlensees zu füllen. Sie stützt sich auf das See- und Flussufergesetz, das verlangt, dass die Ufer der grossen Seen und Flüsse im Kanton Bern der Allgemeinheit zugänglich sind.
Alle diese behördlichen Entscheide und Verwaltungsgerichtsurteile im Fall Wohlensee sind jetzt Makulatur. Das Bundesgericht erachtet die bisherige Planung als nicht bewilligungsfähig und hat alle vorhergehenden Entscheide aufgehoben.
Die zuständige Berner Regierungsrätin Evi Allemann will den Entscheid des Bundesgerichts zusammen mit ihren Fachleuten genau anschauen. «Dann werden wir sehen, was das Urteil für künftige Planungen im Kanton Bern bedeutet.»