Neue Rentnerinnen und Rentner erhalten von ihrer Pensionskasse eine Rente zugesprochen, die nicht mehr gekürzt werden kann. Eigentlich sollte sich diese Rente danach bemessen, wie viel eine Person im Verlaufe ihres Berufslebens angespart hat und wie gut altes Guthaben rentiert.
Seit die Zinsen nun aber rekordtief und sogar negativ sind, funktioniere das System der beruflichen Vorsorge nicht mehr richtig, sagt Martin Eling, Professor für Versicherungsmanagement an der Universität St. Gallen: «Das Problem bei der Umverteilung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebene Rente deutlich höher ist als das, was erwirtschaftet werden kann.»
65'000 Franken zu viel für einen Pensionär
Früher erwirtschafteten Pensionskassen auf dem Alterskapital einen durchschnittlichen Betrag von 4 Prozent. Heute beträgt dieser technische Zinssatz realistisch gerechnet noch 2,5 bis 3 Prozent.
Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der sogenannte Umwandlungssatz, blieben aber unverändert. So kommt es, dass Pensionskassen ihren neuen Rentnerinnen und Rentnern heute im Durchschnitt 65‘000 Franken zu viel ausbezahlen müssen. Bei Elings letzter Berechnung vor vier Jahren waren es noch 40‘000 Franken gewesen.
Das Reformprojekt «Altersvorsorge 2020»
Finanziert werden die zu hohen Renten von den Jungen. Die Pensionskassen leiten einen Teil ihrer Kapitalerträge zu den Pensionierten um. Die Neurentner bekommen tendenziell zu viel, die Aktiven tendenziell zu wenig.
Das Reformprojekt «Altersvorsorge 2020», das im Herbst ins Parlament kommt, möchte diese unerwünschte Umverteilung korrigieren. Aber selbst wenn die Reform gelingen sollte: Solange die Zinsen im Keller sind, werden die Jungen die Alter weiterhin quersubventionieren müssen – allerdings in einem geringeren Ausmass.