- Die Schweiz hat über Änderungen im Obligationenrecht betreffend die Untervermietung von Wohnungen und Kündigungen bei Eigenbedarf abgestimmt.
- Nach langer Unklarheit zeigt das Schlussresultat: Beide Vorlagen wurden vom Volk abgelehnt. Die Vorlage zur Untermiete wurde mit 51.6 Prozent abgelehnt, jene zum Eigenbedarf mit 53.8 Prozent.
Mietrecht Untermiete
Eidg. Vorlage: Änderung des Obligationenrechts
-
JA
1'196'640 Stimmen
-
NEIN
1'274'814 Stimmen
Mietrecht Eigenbedarf
Eidg. Vorlage: Änderung des Obligationenrechts
-
JA
1'141'741 Stimmen
-
NEIN
1'331'128 Stimmen
Lange hat sich bei den Mietrechtsvorlagen kein eindeutiges Ergebnis abgezeichnet. Die Ja- und Neinstimmen schwankten irgendwo zwischen 50 und 52 Prozent, lange war bei der Vorlage zur Untermiete gar eine Patt-Situation auszumachen. Und auch das Schlussresultat war mit 51.6 Prozent Neinstimmen bei der Untermiete und 53.8 Prozent Neinstimmen beim Eigenbedarf alles andere als deutlich.
Stadt-Land-Graben sorgte für Nein
Gründe für das doppelte Nein sieht Politologe Lukas Golder vom Forschungsinstitut gfs Bern etwa bei den Städten – und der Mobilisierung von links. Referenden von links seien generell sehr erfolgreich. «Das verbindet sich mit den Städten, die eher links sind.» Dementsprechend stossen linke Anliegen in Städten auf offenere Ohren als etwa auf dem Land.
Neben dem klassischen Röstigraben hat bei den Mietrechtvorlagen also auch der Stadt-Land-Graben einen Einfluss auf das Resultat gehabt. In Basel-Stadt (65.9 Prozent beim Eigenbedarf), Genf (67.8 Prozent), Zürich (57.3 Prozent im ganzen Kanton) und Winterthur hätten etwa viele Bürger Nein gestimmt.
Generell könne man aber sagen, dass es auch kleine Schritte im Mietrecht schwer haben. «Man kann keine Reform machen, ohne auf die Mieter zuzugehen», sagt der Politologe.
Die Stimmbeteiligung lag bei rund 45 Prozent.
Linke besiegen Bürgerliche
Für die linke Allianz um den Mieterinnen- und Mieterverband ist das Scheitern der Vorlage ein Erfolg. Zum Nein-Lager gehörten auch SP, Grüne, GLP, Gewerkschaften sowie Verbände, Rentnerinnen, Rentner und Studierende. Die Gegnerinnen und Gegner sahen die Vorlage als Angriff auf den Mieterschutz und als «Rauswurf-Vorlage».
Vermietende hätten Untervermietungen aus weiteren Gründen als heute ablehnen können. Das Gesetz hätte dazu eine Tür offen gelassen. Davor warnten die Gegnerinnen und Gegner immer wieder und letztlich erfolgreich.
Für das bürgerlich dominierte Parlament setzte es dagegen eine Niederlage ab. Es hatte die Änderungen bei der Untermiete ausgearbeitet. Angestossen hatte die strengeren Bestimmungen der ehemalige Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff, Ex-Präsident des Hauseigentümerverbands. Im Ja-Lager waren SVP, FDP und Mitte-Partei sowie der Gewerbe- und Hauseigentümerverband.
Die Befürwortenden argumentierten, dass die heutigen Vorgaben für Untervermietungen häufig nicht eingehalten würden. Es gebe Missbräuche. Für Untervermietungen brauche es daher klare Regelungen und Rechtssicherheit, zum Schutz von Mietenden, Untermietenden und auch der Nachbarn vor Lärm und Umtrieben im Haus.
Weiter wie bisher
Neu hätten Mietende für eine Untervermietung ein schriftliches Gesuch stellen und Vermietende der Untervermietung schriftlich zustimmen müssen. Ebenso hätten Untermieterwechsel dem Vermietenden gemeldet werden müssen. Wären die Regeln nicht eingehalten worden, hätte innerhalb von mindestens dreissig Tagen gekündigt werden können, nach erfolgloser schriftlicher Mahnung. Nun bleibt es beim Status quo.