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Die Mietrechtsvorlagen auf einen Blick
Aus Tagesschau vom 15.10.2024.
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Auf einen Blick Die Mietrechtsvorlagen in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegnerinnen ins Spiel?

Am 24. November 2024 entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über zwei Änderungen im Obligationenrecht – betreffend der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarfs. Gegen beide wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir darüber ab.

Das Ziel der Vorlagen

Untermiete: Manchmal fehlt für die Untermiete die erforderliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters oder die Wohnung wird zu teuer untervermietet. Das Parlament will solche Missbräuche verhindern und die Regelungen ändern.

Eigenbedarf: Heute ist die Voraussetzung für den Eigenbedarf streng ausgelegt. Er muss «dringend» sein. Mit der Änderung sollen Eigentümerinnen und Eigentümer vermietete Räume, die sie selbst benötigen, leichter kündigen können – insbesondere nach einem Rechtsstreit, bei einer Mieterstreckung, oder wenn jemand eine Immobilie neu erworben hat.

Das ist neu

Untermiete: Künftig müssten Mieterinnen und Mieter, die Räume untervermieten wollen, ein entsprechendes Gesuch an die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich stellen. Zudem müssten sie für die Untervermietung über eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters verfügen. Neu dürften diese eine Untervermietung insbesondere dann ablehnen, wenn sie mehr als zwei Jahre dauern soll.

Eigenbedarf: Mit der neuen Regelung würde es genügen, wenn der Eigenbedarf «bedeutend» und «aktuell» ist. Die Eigentümerin oder der Eigentümer könnte das besser nachweisen und deshalb einfacher kündigen. Zudem würde die neue Regelung zu kürzeren Mieterstreckungen führen.

Drei Argumente dafür

  • Die Gesetzesänderung zur Untervermietung verhindert Missbräuche, wie die kommerzielle Untervermietung über Online-Plattformen.
  • Der Schutz des Eigentums ist ein zentraler Grundwert unserer Gesellschaft und wird durch die Gesetzesänderungen besser gewährleistet.
  • Da die Eigentumsrechte bereits eingeschränkt sind, sollen Eigentümerinnen und Eigentümer im Gegenzug die Wohnungen und Geschäftsräume möglichst rasch selbst nutzen können.

Drei Argumente dagegen

  • Die Gesetzesänderungen zur Untermiete und zum Eigenbedarf sind ein Angriff auf den Mieterschutz. Sie schwächen den Kündigungsschutz und damit die Position der Mieterinnen und Mieter.
  • Die gelockerten Regelungen beim Mietrecht zur Kündigung wegen Eigenbedarf erlauben es der Immobilien-Lobby, höhere Renditen zu erzielen.
  • Es ist bereits verboten, ohne Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers die Wohnung unterzuvermieten. Es braucht daher keine zusätzlichen Regelungen.

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen beide Vorlagen zur Annahme. Bei der Untermiete hat sich der Nationalrat mit 108 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Vorlage ausgesprochen. Der Ständerat sprach sich mit 32 zu 11 Stimmen ohne Enthaltungen ebenfalls dafür aus.

Beim Eigenbedarf hat sich der Nationalrat mit 123 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung für die Vorlage ausgesprochen. Der Ständerat sprach sich mit 33 zu 11 Stimmen ohne Enthaltungen ebenfalls dafür aus.

SRF 4 News, 18.10.2024, 6 Uhr ; 

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