- Die Schweiz stimmt über Änderungen im Obligationenrecht betreffend die Untervermietung von Wohnungen und Kündigungen bei Eigenbedarf ab.
- Die Hochrechnung des Forschungsinstituts GFS Bern zeigt ein knappes Resultat: Die Vorlage zum Eigenbedarf dürfte laut Hochrechnung mit 52 Prozent abgelehnt werden, jene zur Untermiete ist mit 50:50 Prozent offen.
Mietrecht Untermiete
Eidg. Vorlage: Änderung des Obligationenrechts
-
JA
744'936 Stimmen
-
NEIN
715'596 Stimmen
Mietrecht Eigenbedarf
Eidg. Vorlage: Änderung des Obligationenrechts
-
JA
719'408 Stimmen
-
NEIN
742'386 Stimmen
Noch ist offen, wie die Abstimmungen zu den Mietvorlagen ausfallen werden. Der Trend zeigt gemäss des Forschungsinstituts Bern auf ein Nein. «Wir sehen, dass wir bei unserer Hochrechnung eher etwas zu viele Ja-Stimmen angenommen haben. Wenn nun Bern und Zürich auch noch mehr Nein-Stimmen aufweisen als angenommen, könnte es bei der Untermiete ein Nein geben», sagt Politologe Lukas Golder.
Golder geht davon aus, dass aus den Städten noch viele Nein-Stimmen zur Abstimmungsvorlage zur Untermiete dazukommen werden. Daher sei die Stimmbeteiligung in den Städten entscheidend. «Es bleibt ultraspannend.»
Man könne aber sagen: «Es werden am Schluss etwa zwei Prozent Unterscheid sein. Ob es zweimal Nein oder zweimal Ja ist, wird schwierig zum Ausrechnen.» Im Moment zeigten die Zahlen eher ein Ja und ein Nein. «Bei der Untermiete sagt man vielleicht eher: Da wurde zu viel beschissen, während dem man beim Eigenbedarf vielleicht sagt: Der Mieterschutz geht in jedem Fall vor.»
Lukas Golder geht davon aus, dass aus den Städten noch viele Nein-Stimmen zur Abstimmungsvorlage Mietrecht Untermiete dazukommen werden. Daher sei die Stimmbeteiligung in den Städten entscheidend. «Es bleibt ultraspannend.»
Mit der ersten der beiden Mietrechtsvorlagen sollen Mieterinnen und Mieter neu für eine Untervermietung ein schriftliches Gesuch stellen, dem die Vermietung schriftlich zustimmen müsste. Ebenso müssten Untermietwechsel gemeldet werden. Werden die Regeln nicht eingehalten, kann innerhalb von mindestens 30 Tagen gekündigt werden. Weiter dürfen Räume grundsätzlich höchstens zwei Jahre lang untervermietet werden.
Angespannte Stimmung
Die zweite Vorlage betrifft das Kündigen wegen Eigenbedarfs. Nach dem Kauf einer Immobilie kann die neue Besitzerin einen vom Vorbesitzer übernommenen Mietvertrag mit längerer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen, wenn er dringenden Eigenbedarf geltend macht, für sich selbst oder für nahe Angehörige. Bei einem Rechtsstreit sind Mieterinnen und Mieter zudem während des Verfahrens und eine gewisse Zeit danach vor sogenannten Rachekündigungen geschützt.
Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für ausnahmsweise mögliche Kündigungen wegen «dringendem» Eigenbedarf nun präzisiert werden: Für eine Kündigung soll der geltend gemachte Eigenbedarf «bei objektiver Beurteilung bedeutend und aktuell» sein.
Beide Vorlagen wären sehr nachteilig für die Mieterinnen und Mieter
Grünen-Nationalrat Michael Töngi hat bei beiden Vorlagen für ein Nein gekämpft. Er will sich noch nicht festlegen, sagt aber, dass ein doppeltes Nein sehr wichtig wäre. «Denn beide Vorlagen wären sehr nachteilig für die Mieterinnen und Mieter», so der Vertreter des Mieterverbands. «Es geht nicht nur um Rechtssicherheit, sondern um effektive Abbaumassnahmen beim Kündigungsschutz.»
Freude herrscht dagegen bei Brigitte Häberli-Koller. Die Thurgauer Mitte-Ständerätin ist Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbands. Sie sagt zum Ja-Trend der Vorlage zur Untermiete: «Wir hätten noch besser erklären müssen, dass alle Rechtsmittel bestehen bleiben und die Grundrechte der Mietenden nicht beschnitten werden.» Gerade wegen des fehlenden Wohnraums hatte sie gehofft, dass die Vorlage Familien einen Anreiz geben würde, mehr Wohnraum zu vermieten.