- Die Solothurner Stimmberechtigten lehnen die kantonale Umsetzung der nationalen Steuerreform mit 51 Prozent Nein-Stimmen knapp ab.
- Die Regierung ist mit ihrer Strategie gescheitert. Ihre Pläne waren umstritten.
- Die Gesamtsteuerbelastung für Firmen sollte von heute 21 Prozent auf 13 Prozent massiv gesenkt werden.
- So wollte die Regierung Firmen anlocken. Der Kanton sollte die entstandenen Steuerausfälle in den ersten Jahren mit den ersparten 450 Millionen Franken decken.
Anpassung des Kantonsrechts an die Steuer-/AHV-Vorlage
Kanton Solothurn: Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung
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JA
36'212 Stimmen
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NEIN
38'282 Stimmen
Die Befürworter sprachen im Vorfeld der Abstimmung von einer «Vorwärtsstrategie», die Solothurn attraktiv machen soll. Gegner sprachen von einer «Tiefsteuerstrategie», die den Kanton ins Verderben führt.
Die Senkung der Gewinnsteuern hätte zu Ausfällen von 80 bis 90 Millionen Franken pro Jahr geführt. Der Kanton hätte die Ausfälle ein paar Jahre lang vom Ersparten zahlen können. Gerade die Industriegemeinden waren im Clinch. Steuereinnahmen oder Arbeitsplätze sichern? Das war für sie die grosse Frage.
Ratslinke warnte vor Ablehnung
Den Plänen der Solothurner Regierung schlug bereits am 7. März im Kantonsparlament ein rauer Wind entgegen. Die Ratslinke, die bei der Schlussabstimmung mit 31 zu 58 Stimmen unterlag, prophezeite schon während der mehr als sechsstündigen Debatte, dass die Vorlage in dieser Form beim Solothurner Stimmvolk kein Gehör finden werde.
Hauptstreitpunkt der Debatte im Kantonsparlament bildete die Festlegung des Gewinnsteuersatzes. Die Regierung hatte zwei Varianten durchrechnen lassen und sich im Sinne einer Vorwärtsstrategie für 3,0 Prozent entschieden. Dies führt zu einer effektiven gesamten Steuerbelastung des Gewinns von heute 21 auf rund 13 Prozent.
Ambitionierter Zeitplan
Nun soll das Solothurner Parlament noch diesen Herbst über eine neue Vorlage debattieren. Ende Jahr oder im Februar 2020 könnte es die Volksabstimmung dazu geben, plant die Regierung.
Während des Abstimmungskampfes hatte sie mehrmals betont, dass es keinen «Plan B» gebe für den Fall einer Ablehnung. Nun aber will sie schnell eine Alternative präsentieren – denn ab 2020 gilt grundsätzlich das nun veränderte Bundesrecht, mit dem die Firmen gewisse steuerliche Privilegien verlieren.