Der Anwalt des IT-Mitarbeiters erklärte in seinem Plädoyer, sein Mandant sei kein Whistleblower. Er habe kopierte Bankdaten des damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand nicht in die Öffentlichkeit hinausgetragen, um Kritik zu üben.
Er sei damit zu seinem ehemaligen Schulkollegen, Anwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei gegangen, um nach Rat zu fragen. Der IT-Mitarbeiter habe wissen wollen, ob er als Bankangestellter wegen der privaten Devisengeschäfte des Nationalbank-Präsidenten etwas unternehmen müsse.
Sein Mandant sei ergebnisoffen gewesen, sagte der Anwalt weiter. Doch Lei habe als SVP-Kantonsrat in zunehmend härterem Ton auf einen Kontakt zu Politikern oder den Gang an die Medien gedrängt. Dies aus politischen Gründen, weil Lei als SVP-Mitglied mit der Politik der Nationalbank nicht einverstanden gewesen sei.
Ich habe dieses Wissen nicht gesucht.
Lei selber hatte am Vormittag in der persönlichen Befragung erklärt, dass er unschuldig sei. Sein früherer Schulkollege, der IT-Mitarbeiter, sei mit den Bankdaten an ihn herangetreten. Laut Lei war sein ehemaliger Kollege
«besessen von der Idee», die Informationen über die privaten Devisengeschäfte an die Medien weiterzureichen.
Das betonte auch Leis Verteidiger: «Die Drähte zwischen den beiden liefen heiss, die Kommunikation hatte aber nur eine Richtung.» Der IT-Mitarbeiter habe Lei belagert und mit Mails richtiggehend zugemüllt, sich in den Fall verbissen.
Staatsanwältin: Beide hatten dasselbe Motiv
Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer am Vormittag: beide Beschuldigten hätten aus demselben Motiv heraus gehandelt. Beide seien der Nationalbankpolitik gegenüber grundsätzlich negativ eingestellt gewesen. Beide hätten sich über die privaten Devisengeschäfte des Nationalbankpräsidenten empört.
Aus diesem Grund hätten sie willentlich die Bankdaten an mehrere Politiker – unter anderem an den damaligen SVP-Nationalrat Christoph Blocher - und auch an Journalisten weitervermittelt. Der IT-Mitarbeiter habe sich damit der Bankgeheimnisverletzung schuldig gemacht, Lei der Gehilfenschaft und Verleitung dazu.
Einen entschuldigenden Rechtfertigungsgrund sah die Staatsanwältin nicht. Denn mit den vertraulichen Daten sei kein Missstand aufgedeckt worden. Sie verwies unter anderem darauf, dass gegen Hildebrand kein Verfahren wegen Insiderhandels eröffnet wurde.
Der Prozess geht am Mittwochnachmittag mit den Plädoyers weiter. Das Urteil wird in zwei Wochen, am 13. April, eröffnet.