Die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gelangt, dass Christoph Blocher den ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin nicht in seinem Entscheid beeinflusst habe, vertrauliche Bankdaten weiterzugeben. Das heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Sichergestellte Beweise nicht verwertbar
Auch die im Rahmen der Hausdurchsuchung erhobenen verwertbaren Sachbeweise hätten keinen andern Schluss zugelassen. Nicht verwertbar waren die bei Blocher sichergestellten Hinweise auf seine Medienkontakte.
Im Sommer 2014 hatte das Bundesgericht entschieden, dass Blochers Computer zwar entsiegelt werden darf – allerdings mit Ausnahme des Mail-Kontakts mit einem Journalisten der «Weltwoche». Das Gericht kam zum Schluss, dass diese Daten dem journalistischen Quellenschutz unterliegen.
Verdacht auf Gehilfenschaft
Eröffnet worden war das Strafverfahren gegen den Alt-Bundesrat in Zusammenhang mit dem «Fall Hildebrand». Anfang 2012 hatte die «Weltwoche» umstrittene Devisentransaktionen des damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand publik gemacht, die er 2011 rund um die Einführung der Wechselkursuntergrenze zum Euro getätigt haben sollte.
Blocher wurde der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses verdächtigt. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand ein Treffen Blochers mit einem Mitarbeiter der Bank Sarasin, von dem die Daten über Hildebrand ursprünglich stammten, sowie mit dessen Schulfreund, der Thurgauer Rechtsanwalt Hermann Lei.
Gegen den IT-Mitarbeiter und Lei hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben – unter anderem wegen Verletzung des Bankgeheimnisses, beziehungsweise der Gehilfenschaft dazu. Die Gerichtsverhandlung ist auf den 30. März 2016 angesetzt.