Professor Christoph Mörgeli soll mehr als ein Dutzend fragwürdige Doktortitel durchgewinkt haben – hauptsächlich für das Abschreiben von alten Texten. Dies berichtete die «Rundschau» im Jahr 2013.
Ein Bericht einer unabhängigen Expertenkommission, die von der Universität Zürich beauftragt wurde, bestätigt nun: Bei den Dissertationen unter der Leitung von Mörgeli und seinem ehemaligen Chef Beat Rüttimann wurden «bis auf wenige Fälle die Standards geisteswissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten». Gemäss der Kommission handelt es sich «bei einigen Arbeiten um wenig oder gar nicht kommentierte Textabschriften».
Die Kommission stellt weiter fest, dass «die Betreuungspflicht gegenüber den Doktorierenden in vielen Fällen vernachlässigt wurde».
Mörgeli widerspricht Expertenkommission
Die Kommission untersuchte insgesamt 39 Doktorarbeiten, 20 davon wurden von Mörgeli betreut. Schlechte Noten gibt es von der Kommission aber auch für Mörgelis ehemaligen Chef und heute pensionierten Direktor des medizinhistorischen Instituts, Beat Rüttimann. Gut schneidet Professorin Iris Ritzmann ab, deren betreute Arbeiten laut den Experten «mit weitem Abstand die höchste Qualität der Kontrollgruppe ausweist».
Christoph Mörgeli widerspricht dem Befund der Expertenkommission. Alle von ihm betreuten Doktorarbeiten seien von der medizinischen Fakultät im Mindestfall als «genügend» beurteilt worden.
«Wie kann einer genügenden Arbeit eine ungenügende Betreuung zugrunde liegen?», hinterfragt Mörgeli den Befund der Kommission kritisch. «Der Bericht ist Bestandteil des systematischen Mobbings, das ich aus politischen Gründen erleben musste», sagt Mörgeli im Interview mit SRF News. In seinen Augen handelt es sich dabei um ein Gefälligkeitsgutachen, die Experten seien nicht neutral.
Mörgeli betreute fast 20 Jahre lang Dissertationen: Er empfahl von 1994 bis 2012 jeweils in den betreffenden Dissertations-Gutachten, Doktoranden den begehrten Doktortitel auszustellen.
Zwei Jahre unter Verschluss
Die Universität Zürich hatte 2013 nach dem «Rundschau»-Beitrag die schweren Vorwürfe von einer externen Kommission untersuchen lassen.
Rund ein halbes Jahr später lieferte die Kommission den Bericht ab. Die Universität kommunizierte das Fazit, hielt den Bericht aber bis heute unter Verschluss. Mitte Januar hiess das Bundesgericht ein Gesuch der «Rundschau» gut: Der Bericht muss offengelegt werden. Das Gericht hatte die Beschwerde eines ehemaligen Mörgeli-Doktoranden abgewiesen, der sich gegen die Offenlegung wehrte.