- Der Bundesrat entscheidet beim Finanzausgleich im Sinne der meisten Kantone: Er hat bei der Verteilung der frei werdenden Mittel einem Kompromiss zugestimmt.
- Nun entscheidet das Parlament über die Vorlage.
Es geht um 280 Millionen Franken: Um diesen Betrag sinkt der Aufwand des Bundes. Dies, weil die Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone neu bei 86,5 Prozent festgelegt und gesetzlich garantiert werden soll. Die Kantone forderten, dass 140 Millionen Franken in den soziodemografischen Ausgleich fliesst. Die andere Hälfte soll an die schwächeren Kantone verteilt werden.
Vier Kantone halten dagegen
Diesem Vorschlag der Finanzdirektorenkonferenz FDK hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung nun vollumfänglich zugestimmt. Nur vier Kantone wehren sich gegen die angestrebte Reform. Enthaltungen, respektive Nein-Stimmen kamen von Nehmerkantonen: Bern und Freiburg enthielten sich, Jura und Wallis sagten Nein.
Die Reform des Finanzausgleichs ist laut Bundesrat notwendig, weil sich wegen der geltenden Berechnungsmethode im Ressourcenausgleich die Ausgleichszahlungen stark erhöht haben. «Die angestrebte minimale Pro-Kopf-Ausstattung wurde von allen Kantonen deutlich übertroffen», schreibt die Regierung.
Die neue Lösung ist befristet. Die Kantone haben vorgeschlagen, die frei werdenden Mittel während sechs Jahren nach diesem Schlüssel zu verteilen. In der Zwischenzeit solle dann ein neuer Wirksamkeitsbericht erstellt werden. Auch diesem Vorschlag stimmte der Bundesrat zu.
Nach intensivem Ringen
Finanzminister Ueli Maurer hatte sich bereits am vergangenen Montag in die Karten blicken lassen. Bei der Behandlung eines Vorstosses von Claude Hêche (SP/JU) im Ständerat sagte er: «Wenn es wirklich so entschieden wird, haben wir einen gutschweizerischen Kompromiss gefunden.» Dieser stelle zwar nicht alle zufrieden, sei aber für den nationalen Zusammenhalt eine gute Lösung.
Ein gutschweizerischer Kompromiss.
Um die Marke von 86,5 Prozent hatten Geber- und Nehmerkantone intensiv gerungen. Sie liegt zwischen dem heutigen gesetzlichen Richtwert von 85 Prozent und der im laufenden Jahr effektiv erreichten Mindestausstattung von 88,3 Prozent.
Wichtigstes Element des Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich. Dessen Ziel ist es, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. Das Geld dafür kommt vom Bund und von den ressourcenstarken Kantonen.