Das Bundesamt für Wohnungswesen hat heute den aktuellen Referenzzinssatz bekannt gegeben. Seit längerem ist er wieder gesunken und liegt nun bei 1.25 Prozent.
Konsequenz für Mieterinnen und Mieter: Sie können nun mit günstigeren Mieten rechnen. Wie viel, das hängt davon ab, wann die letzte Mietzinsanpassung vorgenommen wurde. Und vorausgesetzt, der aktuelle Mietzins basiert auf einem Referenzzinssatz, der grösser ist als die 1,25 Prozent.
Jetzt Mietzins-Reduktion beantragen
Doch: Viele Hausbesitzer geben die Senkung nicht automatisch an ihre Mieter weiter. Meldet sich der Vermieter während den nächsten zwei bis drei Wochen nicht, sollte der Mieter mit einem eingeschriebenen Brief die Reduktion zu beantragen.
Hier ein Musterbrief dazu:
Ausreden nicht einfach hinnehmen
Nicht selten versuchen Vermieter mit Ausflüchten eine Mietreduktion zu verhindern. Das sollten Mieter nicht auf sich sitzen lassen. Tipps dazu gibt es hier:
Die faulen Ausreden der Vermieter
Mit faulen Ausreden versuchen viele Vermieter, einer Mietreduktion aus dem Weg zu gehen. «Espresso» greift die häufigsten Ausflüchte auf und sagt, was damit anzufangen ist.
Weitere hilfreiche Links:
- Merkblatt Mieterverband: Mietzinssenkung - So müssen Sie vorgehen , Datei herunterladen
- Weitere Informationen zur Mietzinssenkung (Mieterverband) , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen
- Informationen zum Referenzzinssatz (Hauseigentümerverband) , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen
- Infos vom Bundesamt für Wohnungswesen , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen
- Mietzinsrechner Mieterverband , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen
- Mietzinsrechner Hauseigentümerverband , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen
Espresso, 02.03.20, 08.13 Uhr