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Engelskinder können neu auch im Kanton Schaffhausen förmlich bestattet werden.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 05.06.2024. Bild: Keystone / Gaetan Bally
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Bestattung bei Fehlgeburten Kanton Schaffhausen ändert Regelung zu Engelskindern

Im Kanton Schaffhausen können Eltern neu auch ihre totgeborenen Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen, bestatten.

Ab dem 1. Juli 2024 können Eltern im Kanton Schaffhausen, die eine Fehlgeburt erleiden, ihr sogenanntes Engelskind förmlich bestatten. Der Regierungsrat hat dafür die entsprechende Verordnung geändert.

Konkret heisst das, dass bei Kindern, die tot zur Welt kommen und ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm aufweisen, die gleichen Regeln gelten wie bei Totgeburten, wie der Regierungsrat schreibt.

Als Totgeburten gelten totgeborene Kinder, die ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm haben. Neu haben betroffene Eltern im Kanton Schaffhausen also in beiden Fällen das Recht auf eine förmliche Bestattung.

Ein Grund dafür sei, dass betroffene Eltern nun Rechtssicherheit haben. Die Eltern «leisten bei Tot- wie auch Fehlgeburten Trauerarbeit, was unabhängig von der Grösse, des Gewichts oder des Alters des verlorenen Kindes ist», so die Schaffhauser Regierung. Und für den Trauerprozess und um mit dem Schicksalsschlag besser zurechtzukommen, sei eine Bestattung für viele Eltern wichtig. 

Kreuz auf einem Grabstein auf einem Friedhof
Legende: Verschiedene Kantone erlauben eine förmliche Bestattung bei Frühgeburten. In einigen Gemeinden reicht das von einem Einzelgrab über ein Gemeinschaftsgrab bis zu einem Reihengrab. (Symbolbild) Keystone / Gaetan Bally

Dass schweizweit relativ viele schwangere Frauen von Fehlgeburten betroffen sind, legen Schätzungen nahe: Zwischen der fünften und der zwölften Schwangerschaftswoche soll es bei jeder sechsten Frau zu einer Fehlgeburt kommen. Davon geht unter anderem die Fachstelle Kindsverlust aus.

Wie hoch die Zahlen indes wirklich sind, ist unklar. Denn gerade bei frühen Fehlgeburten wissen die betroffenen Frauen oft gar nicht, dass sie schwanger sind – folglich halten sie die Blutung für eine verspätete Regelblutung.

Abgesehen davon ist es in der Schweiz so, dass ein Kind, das vor der 23. Schwangerschaftswoche stirbt und weniger als 500 Gramm wiegt, nicht meldepflichtig ist. Aus rechtlicher Perspektive gesehen existieren solche Kinder also strenggenommen nicht.

Auch in anderen Kantonen ist das geregelt

Bereits einige andere Kantone kennen eine entsprechende Regelung: So haben die Kantone Zürich, Waadt und Jura schon seit Längerem eine Regelung eingeführt. Damit wissen betroffene Eltern, dass sie ihr Kind in jeder Gemeinde bestatten dürfen. Nach einem Vorstoss der EVP ist das künftig auch im Kanton Solothurn geregelt – ebenso soll im Kanton Bern eine Regelung eingeführt werden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 05.06.2024, 17:30 Uhr ; 

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