65 Millionen Franken gewann ein Glückspilz letztes Wochenende im Schweizer Zahlenlotto. Etwa ein Drittel der 65 Millionen wird die Person allerdings schon bald wieder abgeben, wenn es ans Steuern zahlen geht. Lottogewinne gelten als Einkommen und müssen versteuert werden. Bis anhin lohnte es sich kurzfristig umzuziehen.
Denn versteuert werden muss der Gewinn nicht an dem Ort, in dem der Neu-Millionär zur Zeit des Gewinns wohnt, sondern am Wohnort Ende Jahr. Dieser Steueroptimierung wird nun ein Riegel geschoben. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat entschieden, dass Lottogewinne künftig dort versteuert werden müssen, wo die Gewinner bis zum Lotto-Sechser wohnten.
Gerlafingen entgingen sieben Millionen
Auslöser für die Änderung war eine glückliche Person im Kanton Solothurn. Diese zügelte, nachdem sie bei Euro Millions 68 Millionen Franken gewonnen hatte, von ihrem Wohnort Gerlafingen (SO) weg. Zwischen altem und neuem Wohnort liegen kaum zehn Kilometer Luftlinie, steuerlich liegt dazwischen aber ein meilenweiter Unterschied.
Gerlafingen gilt als arm, das Dorfbild wird von älteren Wohnblocks und kleinen Einfamilienhäusern dominiert. Die Gemeinde hat einen der höchsten Steuersätze im Kanton Solothurn. Die neue Wohngemeinde dagegen gilt als eine der reichsten Gemeinden des Kantons und hat einen der niedrigsten Steuersätze.
Der Wegzug des Lottogewinners traf Gerlafingen hart. «Wir drehen bei der Budgetdebatte jeden Franken um», sagt Gemeindepräsident Philipp Heri. Dank des Lottogewinns hätte sich die Gemeinde auf etwa sieben Millionen Franken zusätzliche Einnahmen freuen können.
Ein paar Tausend Einwohner hätten am Glück partizipieren können.
Doch es kam anders. Der Lottogewinner packte seine Siebensachen, zog ein paar Kilometer weiter und sparte so geschätzt 2.5 Millionen Franken. An dieser Tatsache störte sich der damalige Solothurner Ständerat Roberto Zanetti (SP), der in Gerlafingen wohnt: «Es hätten ein paar Tausend Einwohner aus meinem Dorf an diesem Glück partizipieren können». Zanetti lancierte deshalb die Motion, die nun von National- und Ständerat überwiesen wurde.
Die Reaktionen aus der Bevölkerung auf Roberto Zanettis Vorstoss waren eher kritisch. Etwas überspitzt könnte man sogar von Mitleid mit den Lottogewinnerinnen und -gewinnern sprechen. Auch Gerlafingens Gemeindepräsident Philipp Heri sagt: «Aus Sicht des Lottogewinners kann ich das nachvollziehen. Da kann ich ihm nicht böse sein.»
Der ehemalige Ständerat Zanetti hat zwar ebenfalls Verständnis für die persönliche Lage des Gewinners, wollte aber die «Versuchung» eines Umzugs in eine steuergünstige Gemeinde oder einen steuergünstigen Kanton eliminieren. Und doppelt nach: «Wenn sie in ein Restaurant gehen, bezahlen sie die Rechnung dort, wo sie gegessen haben und nicht im Nachbarrestaurant, das günstigere Preise anbietet.»
Sofort ändert die Gesetzeslage übrigens auch nach dem heutigen Entscheid des Nationalrates nicht. Dazu muss der Bundesrat die Motion zunächst umsetzen. Bis dahin können Lottomillionäre weiter durch Zügeln viel Geld sparen und die bisherigen Wohngemeinden nicht an ihrem Glück teilhaben lassen.