Der Bundesrat hat beschlossen, die Akten über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika zu Zeiten des Apartheid-Regimes freizugeben.
«Wenn man die Wahrheit über die Verstrickungen der Schweizer Wirtschaft mit Südafrika erfahren möchte, müssten Privatarchive geöffnet werden», sagte der Historiker Peter Hug.
Er untersuchte für das Nationale Forschungsprogramm «Beziehungen Schweiz – Südafrika» (NFP 42+) unter anderem die militärischen, rüstungsindustriellen und nukleartechnischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Land am Kap.
Die Forscher des NFP 42+ kamen 2005 nach mehrjährigen Recherchen zum Schluss, dass die Schweiz während des Kalten Krieges in Südafrika ein Bollwerk gegen den Kommunismus sah. Sie unterstützte die Wehrkraft des Apartheidregimes – inklusive dessen Atomwaffenprogramm, wie Hug in seiner Studie festhielt.
Historiker: Wert der Quellen nicht überschätzen
Wegen der Aktensperre in der Schweiz recherchierte er auch in Südafrika und erstritt sich dort Zugang zu staatlichen und privaten Archiven. Da die Forschungsarbeiten aber ein Jahr vor der schweizerischen Aktensperre 2003 begonnen hatten, war ein Teil der Inhalte bereits bekannt. Hug warnt denn heute auch davor, den Wert der Quellen zu überschätzen.
Mit der Archivöffnung würden nun Behördenakten zugänglich – etwa Kapitalexportakten, erklärte Hug. Doch über den Verwendungszweck der Gelder etwa, gäben diese Akten keine Auskunft. Dafür müssten private Archive zugänglich werden.
Schweizer Firmen profitierten vom Apartheid-Regime
Während des Apartheid-Regimes bereicherten sich einige Firmen in Südafrika. Auch Schweizer Firmen waren an Kapital- und anderen Exportgeschäften beteiligt.
2003 schränkte der Bundesrat den Zugang zu den Unterlagen im Bundesarchiv ein, die diese Beziehungen belegen. Damit sollte verhindert werden, dass namhafte Schweizer Unternehmen verfahrensmässig schlechter gestellt werden als ausländische Unternehmen. Denn: In den USA waren damals mehrere Apartheidssammelklagen hängig. So begründete das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) die Archivsperre.
Erstes Urteil liegt vor
Abklärungen zu den hängigen Sammelklagen in den USA hätten nun ergeben, dass sich die Risiken für die schweizerischen Unternehmen deutlich reduziert hätten, schreibt das SIF.
Der Bundesrat hatte beschlossen, die Archivzugangsbeschränkung mindestens so lange aufrechtzuerhalten, bis das erstinstanzliche Urteil vorliegt. Dies ist nun der Fall.
Im Dezember 2013 wies das zuständige Gericht in New York die Sammelklagen gegen die beiden letzten ausländischen Unternehmen ab. Somit sei wenig wahrscheinlich, dass schweizerische Unternehmen wieder in diese Sammelklagen einbezogen würden, heisst es in der Mitteilung.
Eine Aufhebung der Archiv-Sperre war in den vergangenen Jahren von verschiedener Seite gefordert worden. Es gab auch mehrere parlamentarische Vorstösse dazu. Im Februar hatte der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss angekündigt, er wolle bis Mitte Jahr darüber entscheiden.