Heute gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage, um mutmassliche Dschihad-Sympathisanten präventiv daran zu hindern, aus der Schweiz auszureisen. Künftig sollen Sympathisanten dazu verpflichtet werden können, sich regelmässig bei einem Polizeiposten zu melden. Ist das nicht erfolgversprechend oder nicht möglich, soll eine Sperre der persönichen Reisedokumente verfügt werden können.
Der Bundesrat hat dafür das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Vernehmlassungsentwurf für die Gesetzesanpassungen vorzubereiten.
Interessenabwägung notwendig
Die Behörden sollen im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit und unter Abwägung aller Interessen über die Massnahmen entscheiden, wie der Bundesrat festhält. Dabei gehe es um die Abwägung zwischen den Interessen der betroffenen Person und den Interessen der Schweiz.
Bei den Interessen der Schweiz gelte es abzuwägen zwischen der Verantwortung der Schweiz, den Export von Terrorismus in Konfliktregionen zu verhindern und dem Interesse der Schweiz, sich vor Terroranschlägen auf ihrem Territorium zu schützen.
Verdeckte Registrierung von Personen
Der Bundesrat will es dem Bundesamt für Polizei (fedpol) zudem ermöglichen, Personen mittels verdeckter Registrierung auszuschreiben. Mit der Ausschreibung einer Person zur verdeckten Registrierung können die Reisebewegung der betreffenden Person beobachtet werden, ohne dass diese davon Kenntnis hat.
Dem Bundesamt fedpol wird gemeldet, wenn diese Person bei der Einreise in den Schengen-Raum oder im Schengen-Raum kontrolliert wird. Diese Massnahme erfolgt nur, wenn von der betroffenen Person eine konkrete Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit ausgeht.
Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle
1. «Eine solche Person muss dann begleitet werden»
Was der Bundesrat plant, sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte eines Menschen, sagt Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle gegenüber SRF News.
Entsprechend werde man bei der Anwendung zurückhaltend sein: «Es gibt keine abschliessende Liste mit Kriterien, die dann einen Automatismus auslöst. Jeder Einzelfall ist anders und es muss eine Interessenabwägung zwischen den Grundrechten der Person und dem Interesse der Schweiz an ihrer Sicherheit gemacht werden.»
Bei der allfälligen Sperrung der Reisepapiere würde der Verdächtigte auch nicht einfach sich selber überlassen: «Diese Person muss dann begleitet werden», betont della Valle. Sie geht davon aus, dass pro Jahr höchstens eine Handvoll Personen betroffen wäre.