- Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen Radon. Er hat die zulässige Konzentration des radioaktiven chemischen Stoffes in Wohn- und Aufenthaltsräumen deutlich gesenkt.
- Neu wird ein Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter gelten, bisher lag der Wert bei 1000.
- Laut den Behörden liegen heute immer noch bis zu 100'000 Gebäude in der Schweiz über diesem neuen Grenzwert. Eine Pflicht zur Sanierung besteht allerdings bloss für Schulen.
- Bei allen anderen Gebäuden müssen die Kantone bei einer Überschreitung des Grenzwertes nicht wie ursprünglich geplant eine Sanierung anordnen. Sie können dies allerdings tun.
Eine zweite Änderung betrifft den besseren Schutz von Patienten. Unnötige Strahlenbehandlungen sollen möglichst vermieden werden. Dafür führen Spezialisten künftig Audits durch. Medizinische Anwendungen in der Radiologie, der Radio-Onkologie und in der Nuklearmedizin sollen überprüft werden.
Neben den Patienten sollen auch Arbeitnehmer besser geschützt werden. Betroffen von den schärferen Bestimmungen ist unter anderem medizinisches Personal, das mit Röntgenstrahlen arbeitet. Auch hier wird der Grenzwert der Strahlendosis gesenkt.
Airlines müssen Dosis individuell berechnen
Auch Arbeitsplätze, an denen natürliche Strahlenquellen vorkommen, werden neu berücksichtigt, so etwa in Wasserwerken oder im Tunnelbau. Betroffen sind zudem Industrien, die mit Materialien wie Strahlsand arbeiten. Solche Betriebe brauchen neu eine Bewilligung und müssen die Strahlenbelastung ihres Personals überprüfen.
Neu gilt zudem auch das Flugpersonal als beruflich strahlenexponiert. Für Piloten und Kabinenpersonal muss künftig die jährliche Strahlendosis individuell berechnet werden. Gemäss Bundesrat ist dies in Europa bereits heute so üblich und wird auch in der Schweiz von den meisten Fluggesellschaften bereits gemacht.