Eine Lockerung der Amtshilfepraxis bei gestohlenen Daten hatte der Bundesrat schon im Jahr 2013 vorgeschlagen. Er begründete dies damit, dass der Schweiz sonst schwarze Listen und Sanktionen drohten. Weil eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände dagegen war, verzichtete er nach der Vernehmlassung aber darauf.
Viele Länder kritisieren Praxis der Schweiz
Nun startet der Bundesrat einen neuen Versuch. Inzwischen habe sich international durchgesetzt, dass nur sehr begrenzt Ausnahmen vom Informationsaustausch toleriert würden, schreibt das Finanzdepartement (EFD).
Die Praxis der Schweiz sei von vielen Ländern sowie vom zuständigen Global Forum «in Frage gestellt» worden. Mit der Gesetzesänderung würde sich die Ausgangslage der Schweiz für die zweite Phase der Länderüberprüfung des Global Forums zur steuerlichen Amtshilfe verbessern.
Gestohlene Daten dürfen nicht gekauft sein
Der neue Vorschlag entspricht weitgehend dem alten: Weiterhin nicht möglich wäre Amtshilfe, wenn ein Staat gestohlene Daten gekauft oder den Datendiebstahl in Auftrag gegeben hat, wie dem Vernehmlassungsbericht zu entnehmen ist. Das zählt als «aktives Verhalten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens» und kann als Verletzung von Treu und Glauben gewertet werden.
Dagegen soll die Schweiz neu auf Amtshilfegesuche eintreten, wenn ein ausländischer Staat Daten aus einem Diebstahl auf ordentlichem Amtshilfeweg erhalten oder öffentlich zugänglichen Quellen wie Medien entnommen hat.
Nächstes Länderexamen beginnt bald
Wie bereits vor zwei Jahren betont der Bundesrat die Risiken, die Notwendigkeit, dass die Schweiz mit anderen Staaten zusammenarbeite. Täte sie dies nicht, könnte sie vom Global Forum schlechte Noten bekommen. Die Folgen: Sie liefe Gefahr, auf eine schwarze Liste zu kommen und mit wirtschaftlichen Sanktionen bedacht zu werden.
Die zweite Phase des Länderexamens – ein Peer-Review-Verfahren, in dem die OECD die internationale Zusammenarbeit der Schweiz überprüft – soll noch im Herbst beginnen.
An den Entscheiden der Vergangenheit werde die vorgeschlagene Gesetzesänderung nichts ändern, hält der Bundesrat fest. Sie zeige aber den klaren politischen Willen der Schweiz, den internationalen Standard umzusetzen.