Der Ausgang der Bundesratswahl am 9. Dezember ist noch ungewiss, der Ablauf ist jedoch klar geregelt – und hat mit dem Artikel 132 sogar einen eigenen Eintrag im Parlamentsgesetz. Laut geschriebenem und ungeschriebenem Gesetz verläuft der kommende Mittwoch folgendermassen:
1. Abschied vor Abstimmung
Die neu gewählte Nationalratspräsidentin Christa Markwalder eröffnet um 8 Uhr die Sitzung. Der erste Programmpunkt ist zugleich die letzte Amtshandlung der abtretenden Bundesrätin: Eveline Widmer-Schlumpf wird verabschiedet.
2. Altgedient vor Neugewählt
Anschliessend müssen sich alle sechs verbleibenden Mitglieder der Landesregierung zur Wiederwahl stellen. Die Reihenfolge ist nach Amtsjahren geregelt: Die amtsälteste Doris Leuthard tritt zuerst an, der amtsjüngste Alain Berset zuletzt.
3. Auch Herr und Frau Schweizer sind wählbar
Dann geht's zur Sache. Der geräumte Sitz von Eveline Widmer-Schlumpf wird neu besetzt. Die SVP schlägt dafür drei Kandidaten vor: Thomas Aeschi, Nationalrat aus dem Kanton Zug, Guy Parmelin, Nationalrat aus dem Kanton Waadt und Norman Gobbi, Regierungsrat der Lega aus dem Kanton Tessin.
Die versammelten National- und Ständeräte können aber auch jede andere Person wählen: Eine Kandidatur, eine Mitgliedschaft im Parlament oder eine Nomination durch eine Partei sind nicht nötig – zwingend sind alleine die Stimmberechtigung und der Schweizer Pass.
4. Wahl um Wahl, Zettel um Zettel
Die Mitglieder der Bundesversammlung wählen geheim und über mehrere Wahlgänge. Das Prozedere wiederholt sich so lange, bis eine Person das absolute Mehr erreicht hat. Wenn alle 246 National- und Ständeräte anwesend sind, liegt dieses bei 124.
Es scheidet aus,
- ...wer in den ersten zwei Wahlgängen keine Stimme erhalten hat
- ...wer im zweiten oder in einem folgenden Wahlgang weniger als zehn Stimmen erhält
- ...wer das Schlusslicht im dritten oder einem weiteren Wahlgang ist.
Verzichtet eine Person vor oder während der Wahl auf das Bundesratsmandat, bleibt die Person aber weiterhin wählbar.
Verzichtet die oder der Gewählte nach der Wahl, findet eine neue Wahl statt.
5. «Ich schwöre»
Nimmt der neue Bundesrat die Wahl an, folgt die Vereidigung. Der Generalsekretär der Bundesversammlung liest vor, die Bundesräte sprechen nach: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Wer nicht bei Gott schwören will, legt folgenden Eid ab: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
6. Cüpli und Häppli auf Kosten des Gewinners
Nach getaner Arbeit wartet im Erdgeschoss des Bundeshauses jeweils ein Apéro auf die Mitglieder der Bundesversammlung. Traditionellerweise wird dieser vom Kanton des neugewählten Bundesratsmitglieds spendiert.