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Schweiz Darum geht es in der Unternehmenssteuerreform III

Die Unternehmenssteuerreform will die Steuerprivilegien von Spezialgesellschaften beseitigen. Damit diese nicht abwandern, sieht die Reform verschiedene Massnahmen der Steuererleichterung für die Kantone vor.

Das spezielle Steuerregime der Schweiz ist in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten. Die Möglichkeit der Kantone, international tätige Spezialgesellschaften – sogenannte Statusgesellschaften – tiefer als inländische Firmen zu besteuern, ist der OECD, G20 und EU ein Dorn im Auge.

Die Unternehmenssteuerreform will Spezialgesellschaften nicht mehr mit Steuerprivilegien begünstigen. Die ersatzlose Abschaffung dieser Steuerprivilegien stellt für die Schweiz aber ein nicht unbedeutender Nachteil dar. Die betroffenen Firmen könnten durch den Verlust des Steuerprivilegs ins Ausland abwandern. Dies würde allerdings die Steuereinnahmen von Bund und Kantone beträchtlich verringern.

Um dieses Szenario zu vermeiden, entwarf der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform III. Sie setzt dem Spezialsteuer-Regime der Kantone ein Ende. Neue Instrumente für Steuererleichterungen sollen helfen, die Standortsattraktivität zu erhalten.

Teure Abwanderung

Mit einer ersatzlosen Abschaffung der Spezialsteuerregime würden gemäss einer Schätzung der Konjunkturforschungsstelle (KOF) 67 Prozent der Steuereinnahmen durch Spezialgesellschaften verloren gehen. Dies entspricht den KOF-Berechnungen knapp 3,5 Milliarden Franken.

Dem Bundesrat zufolge machen die Einnahmen aus Spezialgesellschaften beim Bund gut 48 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus, bei den Kantonen und Gemeinden rund 21 Prozent. Doch der Anteil der Statusgesellschaften an den gesamten Forschungs- und Entwicklungsausgaben ist mit 44,8 Prozent beträchtlich. Und auch als Arbeitgeber haben sie eine nicht zu unterschätzende Rolle: Die Gesellschaften beschäftigen in der Schweiz rund 5 Prozent der Arbeitnehmer. Das sind immerhin zwischen 150‘000 und 180‘000 Personen.

Lizenzboxen sollen Attraktivität erhalten

Um einem Exodus der Spezialgesellschaften entgegenzuwirken, schlägt der Bundesrat die Einführung von sogenannten Lizenzboxen vor. Mit diesen können Erträge aus Immaterialgüterrechten von den übrigen Erträgen eines Unternehmens getrennt und bei Bedarf tiefer besteuert werden.

Da sich aber nicht alle Statusgesellschaften für Lizenzgesellschaften qualifizieren, könnte die befürchtete Abwanderung mit dieser Massnahme nicht ganz verhindert werden. Der Bundesrat schlägt daher zusätzlich eine Absenkung des (kantonalen) Steuersatzes um 4 Prozent vor.

Bund will Mindereinnahmen ausgleichen

Die Reduktion der ordentlichen Gewinnsteuerbelastung wird längerfristig einen Rückgang der Fiskaleinnahmen bewirken. Deshalb plant der Bund Ausgleichsmassnahmen für die Kantone. So soll ihr Anteil an der direkten Bundessteuer von derzeit 17 Prozent auf 20,5 Prozent erhöht werden.

Der Bund rechnet insgesamt mit Mindereinnahmen von 1,7 Milliarden Franken. Um die Zusatzbelastungen zu finanzieren, will der Bund bis zum Beginn der Umsetzung der Reform bis 2019 strukturelle Überschüsse von jährlich 1,1 Milliarden Franken erwirtschaften.

Grosse kantonale Unterschiede

Der Anreiz, die Gewinnsteuerbelastung zu senken, dürfte je nach Kanton sehr unterschiedlich ausfallen, sind die Statusgesellschaften in der Schweiz doch sehr ungleich verteilt. So beläuft sich der Anteil Statusgesellschaften im Kanton Basel-Stadt auf 57,9 Prozent, in Appenzell Ausserrhoden auf 6,2 Prozent.

Das Logo des Pharmaunternehmens Roche.
Legende: Mit der Unternehmenssteuerreform würde die Roche-Holding ihr Steuerprivileg verlieren. Keystone

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden, der Unternehmen mit einem Steuersatz von 10 Prozent ohnehin schon tief besteuert, wird eine Reduktion der Belastung eher nicht in Betracht ziehen. Anders der Kanton Basel-Stadt, der heute eine Steuerbelastung von 19,6 Prozent für ordentlich besteuerte Unternehmen vorsieht. Diese Belastung wird der Stadtkanton den Statusgesellschaften wohl kaum aufbürden wollen.

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