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«Erwartung des Bundesrats ist, dass Kantone sich in der Region absprechen»
Aus News-Clip vom 11.12.2020.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 21 Sekunden.

Das bewegt die SRF-User Neue Corona-Massnahmen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ab dem 12. Dezember gelten in der Schweiz neue Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Beschluss des Bundesrats hat in der SRF-Community zu einigen Fragen geführt. Wir beantworten die brennendsten Fragen der Userinnen und User.

Wer hat nun am Sonntag noch geöffnet?

Restaurants, Bars sowie Clubbetriebe dürfen weiterhin an Sonntagen geöffnet sein. Für sie gilt für alle Wochentage eine Schliessung zwischen 19.00 und 06.00 Uhr. Zudem dürfen Apotheken und Märkte im Freien zu diesen Zeiten geöffnet bleiben. Restaurants in Hotels mit ausschliesslichem Zugang für Gäste, Lieferdienste und Take-away-Betriebe dürfen zwischen 06.00 und 23.00 geöffnet sein.

An Sonntagen nicht öffnen dürfen beispielsweise Einkaufsläden, Dienstleister wie Poststellen und Coiffeurgeschäfte und Kulturinstitutionen wie Museen, Bibliotheken und Casinos.

Gibt es für Restaurants an Weihnachten und Silvester Ausnahmen?

In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember und in der Nacht vom 31.
Dezember auf den 1. Januar dürfen Restaurants bis 01.00 Uhr geöffnet
sein. Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar hingegen müssen diese geschlossen bleiben.

Werden Kinder bei privaten Treffen als Personen mitgerechnet?

Im Privaten dürfen sich weiterhin maximal 10 Personen treffen. Kinder jeden Alters werden mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken.

Bleiben Sportanlagen und Fitness-Center weiterhin geöffnet?

Sportanlagen, einschliesslich Fitnesszentren, müssen jeweils zwischen 19.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonntagen geschlossen bleiben. Zudem dürfen sie sowohl am 25. und 26. Dezember als auch am 1. Januar nicht öffnen. Ausgenommen davon sind Anlagen im freien Gelände, Anlagen für den Reitsport sowie Anlagen in Hotels für Hotelgäste. Die entsprechenden Schutzkonzepte in den jeweiligen Anlagen gelten weiterhin.

Können Kantone ihre Sperrstunden selbst anpassen?

Ja, aber nur unter folgenden Bedingungen: Es müssen die Kapazitäten für die gesundheitliche Versorgung und das Contact-Tracing vorhanden sein. Zudem muss die Reproduktionszahl während mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert 1 liegen. Ebenfalls muss die Zahl der Neuinfektionen pro 100'000 Personen in den letzten sieben Tagen unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen.

Sollte ein Kanton diese Anforderungen erfüllen, kann er die Öffnungszeiten von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben bis höchstens 23.00 Uhr ausweiten. Dies muss unter Absprache mit den Nachbarkantonen geschehen. Gemäss Informationen an der Pressekonferenz wären Ausnahmen derzeit in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Obwalden, Waadt, Neuenburg und Wallis möglich.

Aufgehoben wird die Ausweitung der Öffnungszeiten, sobald eine der drei Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden kann oder die Reproduktionszahl an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 1 liegt.

Welche Fragen drängen sich Ihnen mit den aktuellen Massnahmen auf? Sagen Sie es uns in den Kommentaren.

Tagesschau, 11.12.2020, 18.00 Uhr ; 

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