Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür will rechtswidrige Datenlieferungen an die USA notfalls durch das Bundesverwaltungsgericht stoppen lassen. Bereits heute will er den Banken seine Forderungen übermitteln, wie er der Nachrichtenagentur sda sagte.
Eine entsprechendes Merkblatt wurde am Morgen auf der Website des Datenschutzbeauftragen aufgeschaltet und via Branchenorganisationen verbreitet. Darin wiederholt Thür die datenschutzrechtlichen Anforderungen, welche die Banken bei der Lieferung von Daten erfüllen müssen.
Dazu gehören unter anderem die Einhaltung des Verhältnismässigkeits- und das Transparenzprinzips. Personen sollen Auskunft über Dokumente erhalten, die sie betreffen. Die Banken ermahnt Thür, vor dem Aushändigen von Daten eine genaue Interessenabwägung vornehmen – und Personen, deren Daten gegen ihren Willen weitergegeben werden, sollen sich auf juristischem Weg dagegen wehren können.
Mit den bereits erfolgten Datenlieferungen hätten die Banken letztes Jahre vollendete Tatsachen geschaffen. «Dazu lassen wir es diesmal nicht kommen», sagte Thür.