Hanspeter Thür legt als Eidgenössischer Datenschützer- und Öffentlichkeitsbeauftragter Ende November sein Amt nieder. Nach 14-jähriger Amtszeit tritt er aus Altersgründen ab. Wen der Bundesrat als Nachfolger bestimmen wird, ist noch nicht bekannt. Klar ist: Die Landesregierung will dem Thema Datenschutz künftig mehr Gewicht verleihen.
Was sollte sein Nachfolger ändern? Wo ist Verbesserungspotenzial? Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forums, hat vier Wünsche an den neuen Datenschützer:
Bessere Unterstützung für Privatpersonen
- Es muss Möglichkeiten geben, privaten Personen eine praktikable Lösung zu geben, die gegenüber allen fair ist. Wegen der neuen Zivilprozessordnung sind Aufwand und Ertrag für eine Klage wegen Verletzung des Datenschutzes heute in einem Missverhältnis. Deshalb wird heute oft auf eine Klage verzichtet, auch wenn eine Privatperson den Eindruck hat, ihre Daten würden nicht korrekt bearbeitet.
Nähe und Verständnis für KMUs
- Der Nachfolger sollte sich nicht nur den Grossunternehmen widmen, sondern auch den KMUs. Grossfirmen sind diesbezüglich oft besser organisiert und haben mehr Ressourcen als die KMU. Letztere sind oft zersplittert und haben je nach Branche unterschiedliche Interessen. Es muss praktikable Lösungen und Vorschläge geben, die auch für KMU umsetzbar sind.
Schweiz als Vorreiterrolle für EU
- Zurzeit ist die Schweiz in einer «Follower-Rolle». Sie lässt die EU und die USA machen. Erst nach deren Beschlüssen zieht sie nach. Es wäre schön, wenn der neue Datenschützer die neutrale Position nützen, auf die Grossen zugehen würde und neue Lösungsvorschläge einbringen könnte.
Vollzeitstelle
- Um die Fülle von Themen und Anfragen bewältigen zu können, ist eine Vollzeitstelle für den Datenschützer nötig (Anm. d. Red.: Thür hatte ein 60%-Pensum). Die Bearbeitung der Fälle nimmt viel Zeit in Anspruch. Mit mehr Kapazität wären die Probleme einfacher zu lösen.