Der Richterspruch aus Strassburg stellt die Schweizer Flüchtlingspolitik vor eine neue Herausforderung. Am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Veto gegen die Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien eingelegt. Die Schweiz müsse Garantien für deren angemessene Unterbringung und Betreuung einholen.
«Wir sind daran, das Urteil zu analysieren», sagte die Justizministerin Simonetta Sommaruga an der Jahrestagung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) in Bern. Sie nahm erstmals persönlich zum EGMR-Entscheid Stellung.
«Europa muss das System laufend verbessern»
Klar sei, dass das Dublin-Abkommen Lücken aufweise. Gewisse Länder hielten sich nicht an die Regeln. «Das geht nicht.»
Gleichzeitig warnte Sommaruga davor, das Urteil überzubewerten: «Das Dublin-System wird dadurch nicht grundsätzlich in Frage gestellt.» Alle müssten sich aber bewusst sein, dass das Abkommen «nie perfekt war und nie perfekt sein wird».
Trotzdem gebe es keine Alternative. Der Grundgedanken von Dublin stimme. Momentan sei das Abkommen im «Stresstest». Europa, auch die Europäische Kommission, seien gefordert, das System laufend zu verbessern, sagte die Vorsteherin des Justizdepartements.
Sommaruga fordert einen Aktionsplan
Die Flüchtlingssituation in Europa sei heute kaum zu bewältigen. Deshalb brauche es «einen Aktionsplan, damit wir in aussergewöhnlichen Zeiten Staaten entlasten können».
Weil unterschiedliche Staaten unterschiedlich betroffen seien, brauche es einen Ausgleich. Langfristig ist laut Sommaruga auch ein Verteilschlüssel möglich. Sie warnte aber davor, dass das Erarbeiten einer solchen Lösung Jahre dauern werde und nicht einfach sei. «Machen wir uns keine Illusionen.»
Auch die Schweiz müsse sich ihre Überlegungen machen und habe die Möglichkeit, mit den anderen europäischen Staaten zu diskutieren und das Abkommen mitzugestalten. «Die Schweiz allein macht keine Flüchtlingspolitik», sagte Sommaruga. Nur gemeinsam könnten Lösungen gefunden werden.
Gattiker mahnt Liste aus Italien an
Erste Prioräte habe jetzt aber das Gespräch mit Italien, sagt Mario Gattiker vom Bundesamt für Migration. «Wir stehen in Kontakt mit den italienischen Behörden und gehen davon aus, dass Italien seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen wird.»
Das Urteil vom EGMR verlangt, dass Familien nicht auseinander gerissen werden und das für Kinder eine altersgerechte Umgebung vorhanden sein muss.» In Italien gebe es durch genügend Objekte, die diese Anforderungen erfüllen würden. «Es ist denkbar, dass wir eine Liste dieser Unterkünfte bekommen und so Familien korrekt rückführen könnten», sagt Gattiker.