Zwar ist es nur eine Minderheit von streng konservativen Muslimen, die sich weigert, Frauen die Hand zu geben. Doch es liegt nicht an staatlichen Behörden zu beurteilen, was islamisch korrekt ist und was nicht, wenn sich die beiden Schüler glaubhaft auf ihre Religion beziehen.
Aber trotzdem: Religionsfreiheit hat Grenzen. Und zwar dann, wenn die Religionsfreiheit in Konflikt mit anderen Grundrechten kommt. Und laut dem Rechtsgutachten ist das so im Fall Therwil.
Gleichstellung von Mann und Frau tangiert
Zum Beispiel geht es um die Gleichstellung von Frau und Mann, die ja auch in der Bundesverfassung und in der Kantonsverfassung verankert ist. Die Verweigerung des Handschlags vermittle das Bild eines geringeren Stellenwerts der Frau, so das Gutachten.
Das sei typisch für patriarchale Gesellschaften, passe aber nicht in eine moderne Gesellschaft. Betroffen sei auch die Rolle der Schule. Das Einhalten von Anstandsregeln und Respekt vor der Lehrperson seien zentral für die Schule. Dazu gehört laut dem Gutachten des Bildungsdepartements auch der Handschlag zur Begrüssung und Verabschiedung.
Es dürfen keinerlei Unterscheidungen nach dem Geschlecht gemacht werden.
Unterstützung für diese Position kommt vom emeritierten St.Galler Rechtsprofessor Rainer Schweizer: «Für mich ist das Verweigern eines freundlichen Handschlags mangelnder Respekt vor Lehrerinnen, den wir so nicht akzeptieren können. Jedenfalls in unserem Verständnis von Volksschule.»
Die öffentliche Schule sei eine zentrale Errungenschaft des Schweizer Staates und Bildungswesens, sagt Schweizer. Deshalb sei es wichtig, dass an den Schulen ein Klima des Vertrauens und des Respekts herrsche: «Und dazu gehört, dass namentlich keinerlei Unterscheidungen nach dem Geschlecht gemacht wird. Weder bei den Schülerinnen und Schülern, noch bei den Lehrpersonen»
Auch eine Frage erfolgreicher Integration
Schliesslich geht es laut dem basellandschaftlichen Bildungsdepartement auch um die Anforderungen der Integrationsgesetze von Bund und Kanton. Wenn junge Menschen grundlegende gesellschaftliche Umgangsformen wie eben den Handschlag verweigerten, sei das negativ für die Integration. Und es vermindere auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Deshalb findet die Kantonsregierung, der Eingriff in die Religionsfreiheit der beiden Jugendlichen sei zumutbar. Schwerwiegender sei, dass sie mit der Verweigerung des Handschlags indirekt anderen Menschen ihre religiösen Vorstellungen aufdrängten.
Auch Staatsrechtler Schweizer betont: Einen absoluten Schutz gibt es nur für den Kernbereich der Religionsfreiheit. «Dazu gehört die Freiheit, eine Religion zu wählen. In der Religion die transzendentalen Bedürfnisse eines Menschen auszuleben. Und nicht zu einer religiösen Auffassung gezwungen zu werden», so Schweizer.
Bei weiterer Verweigerung drohen Sanktionen
Im Fall der beiden Schüler geht es aber um weniger grundlegende Aspekte. Deshalb wird der Handschlag an der Sekundarschule Therwil jetzt zur Pflicht. Falls sich die Schüler weiter weigern, drohen Sanktionen. Das können Disziplinarmassnahmen gegen die beiden Schüler sein.
Im Extremfall droht den erziehungsverantwortlichen Eltern auch eine Busse von bis zu 5000 Franken. Ob es so weit kommt, ist noch offen. Möglicherweise müssen sich am Schluss noch die Gerichte mit der Angelegenheit befassen.