Erst Deutschland, dann Österreich, nun auch in der Schweiz. Die Vogelgrippe ist zurück. Am Bodensee wurden 80 tote Wildvögel entdeckt, die nach Auskunft des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit der Vogelgrippe infiziert waren.
Es handle sich vor allem um Reihervögel, sagte eine BLV-Sprecherin. Die Schweizer Behörde hat zusammen mit den Kollegen aus Deutschland und Österreich gemeinsame Schutzmassnahmen vorgestellt. Die wichtigsten Fragen rund um die Vogelgrippe im Überblick:
Wie gefährlich ist die Vogelgrippe?
Die toten Wildvögel waren nach Angaben des BLV wahrscheinlich mit dem Erreger H5N8 infiziert. Dieser ist hochansteckend für Vögel und Geflügel. Aus dem österreichischen Voralberg wurden erste Fälle bei Geflügel berichtet.
Auf den Menschen ist das Virus wahrscheinlich nicht übertragbar – Infektionen von Menschen mit dem aktuellen Erreger sind nach Auskunft des deutschen Friedrich-Loeffler-Instituts bislang jedenfalls nicht bekannt. Das war beim früher aufgetretenen Vogelgrippe-Virus H5N1 anders: Seit 2003 erkrankten daran nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation weltweit rund 850 Menschen vor allem in Asien, 450 starben.
Wie ist die Vogelgrippe in die Schweiz gekommen?
Wahrscheinlich mit Zugvögeln, die bei ihrer Reise in die Winterquartiere das Virus grossflächig verbreiten. Vor einigen Tagen war der aktuelle Erreger H5N8 in einem Zoo in Indien nachgewiesen worden, dann bei einem Schwan und bei Puten in Ungarn, anschliessend bei Wildvögeln in Polen, Norddeutschland und rund um den Bodensee.
Seit November 2014 waren hochansteckende H5N8-Viren schon in mehreren Geflügelbetrieben in Deutschland und anderen europäischen Ländern entdeckt worden.
Welche Schutzmassnahmen werden getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern?
In den betroffenen Regionen Deutschlands gilt bereits eine Stallpflicht für Geflügel. Denn vor allem Geflügel im Freien gilt als sehr gefährdet, weil es leicht Kontakt mit Wildtieren haben kann.
In Baden-Württemberg gilt die Stallpflicht in einem Umkreis von 1000 Metern vom Bodenseeufer und 500 Metern vom Rheinufer entfernt, befristet auf drei Monate. Als weitere Vorsichtsmassnahmen müssen die Geflügelhalter dort beim Kontakt mit ihren Tieren Schutzanzüge tragen. Die Schweizer Behörden haben entlang des Bodensees ein Kontrollgebiet von einem Kilometer Breite definiert. Hier muss der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel beziehungsweise Schwimm- und Laufvögeln verhindert werden. Falls dies nicht anders zu erreichen ist, dürfen die Tiere nicht ins Freie. Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren sind zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen. Zudem gilt eine Beobachtungszone mit einem Radius von drei Kilometern, auch bei anderen Gewässern.