600 Stunden gemeinnützige Arbeit bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren, eine psychiatrische Behandlung und eine fotografische Dokumentation zum Thema Friedenszeichen. So lautet der Strafbefehl der Bundesanwaltschaft gegen einen Waadtländer Dschihad-Rückkehrer. Im Klartext muss der Mann eine Psychotherapie absolvieren und eine Dokumentation erstellen. Ein zu mildes Urteil, sind sich die Kommentierenden zahlreicher Onlinemedien einig.
«Ein Fall mit Bagatell-Charakter»
«Ein einleuchtendes Urteil», sagt dagegen Strafrechtsprofessor Jonas Weber. Es sei kein typischer Fall eines Dschihad-Rückkehrers. «Die mir bekannten Eckpunkte lassen den Schluss zu, dass es sich um einen Fall mit Bagatell-Charakter handelt.»
Dies ergebe sich daraus, dass der Mann nur per Strafbefehl verurteilt worden ist, ohne Verfahren vor dem Bundesstrafgericht. Für die Beteiligung an einer kriminellen Organisation in Kombination mit Militärdienst in einer fremden Armee steht ein Strafrahmen von bis zu 7,5 Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung. Die nun ausgesprochene Sanktion entspricht einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten.
«Ich war schockiert»
Ein Blick auf die Details des Falles: Gemäss des Strafbefehls konvertiert der junge Mann im Frühling 2013 zum Islam – offenbar nach einer angeregten Diskussion mit Gleichgesinnten im Internet. Obwohl er kein Wort Arabisch spricht, fasst er im letzten Herbst den Entschluss nach Syrien zu reisen und dort mit Islamisten in den «heiligen Krieg» zu ziehen. Am 18. Dezember ist es soweit, im französischen Lyon besteigt der Mann ein Flugzeug Richtung Istanbul. Die Grenze zu Syrien passiert er am 23. Dezember zu Fuss.
Bis Mitte Januar befindet sich der Verurteilte in verschiedenen Ausbildungslagern der Terrormiliz «Islamischer Staat» (IS). Er sei, so erzählt er bei den Vernehmungen, schockiert gewesen als er realisierte, dass er in einem Camp gelandet war, das Selbstmordattentäter vorbereitete. Er habe wieder gehen wollen. Daraufhin nehmen ihn die IS-Leute gefangen, machen ihm den Prozess und stecken ihn in Haft. Der Romand wird erst Mitte März wieder frei gelassen.
Am 17. März 2014 landet der Mann am Genfer Flughafen, wo er von den Behörden verhaftet wird. Erst am Tag zuvor hatte er seine Familie über seine bevorstehende Rückreise informiert.
Psychische Störung
Gemäss psychiatrischem Gutachten ist der Mann psychisch nicht ganz stabil, auch aufgrund zweier Unfälle in der Vergangenheit und einer schwierigen persönlichen Lebensgeschichte. Er habe mit der Reise nach Syrien auch die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gesucht. Von ihm gehe jetzt keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus.
Für den Bagatell-Charakter spreche auch, dass die Bundesanwaltschaft den Fall so schnell abgeschlossen hat, sagt Professor Weber. «Bei schweren Straftaten muss die Staatsanwaltschaft zuerst eine Anklageschrift für das Bundesstrafgericht verfassen – das dauert.»