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Einreise in die Schweiz: Corona-Testresultate können gefälscht werden
Aus HeuteMorgen vom 27.01.2021. Bild: Keystone
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Einreise aus Risikogebieten Mit gefälschtem Corona-Testergebnis im Handgepäck

Einreisende aus Risikogebieten sollen bald ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können. Doch das lässt sich fälschen.

Eine 17-jährige Niederländerin verbringt die Feiertage im Wallis. Dort wird sie positiv auf das Coronavirus getestet. Auf Anordnung der Behörden müsste sie sich nun isolieren – müsste, denn die junge Touristin will Anfang Jahr nur noch nach Hause.

Also büxt sie aus und fährt aus dem Wallis nach Zürich, im Gepäck ein gefälschtes negatives Corona-Testergebnis. Erst am Zürcher Flughafen endet die Reise. Die junge Frau wird von der Kantonspolizei geschnappt.

Für die Fälschung von Ausweisen verurteilt

Inzwischen ist die 17-Jährige wegen der Fälschung von Ausweisen und der Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz schuldig gesprochen worden. Das bestätigte Patrik Killer, leitender Jugendanwalt von Zürich-Stadt, gegenüber SRF.

Die junge Frau dürfte die erste Person sein, die hierzulande wegen der Fälschung eines Coronatests schuldig gesprochen wurde. Möglicherweise ist sie aber nicht die letzte. Denn der Bundesrat möchte das Regime an den Landesgrenzen verschärfen.

Künftig sollen Einreisende aus Ländern mit hohen Fallzahlen einen negativen PCR-Test vorweisen können. Doch weil als Testnachweis der blosse Ausdruck einer Bestätigung genügt, könnte das Fälscher auf den Plan rufen.

Klar ist, dass diese Nachweise nicht absolut sicher sind. Sie können gefälscht werden, da müssen wir uns keine Illusionen machen.
Autor: Patrick MathysBundesamt für Gesundheit

Tatsächlich räumt Patrick Mathys vom BAG schon jetzt ein: «Klar ist, dass diese Nachweise nicht absolut sicher sind. Sie können gefälscht werden, da müssen wir uns keine Illusionen machen. Der Nachweis eines Testresultates kann auf einem mobilen Gerät sein – oder in Form einer Papierbestätigung.»

Tatsache ist, dass solche Atteste völlig unterschiedlich sind: Sie kommen aus einer Vielzahl von Ländern und von unterschiedlichen Akteuren und sehen deshalb völlig verschieden aus.
Autor: Beat OppligerPräsident der Schweizerischen Staatsanwältekonferenz

Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist das keine ideale Lösung, findet Beat Oppliger, der Präsident der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz. Solche Testnachweise zu fälschen, sei kein Bagatelldelikt, warnt er.

Zugleich räumt er ein: «Tatsache ist, dass solche Atteste völlig unterschiedlich sind: Sie kommen aus einer Vielzahl von Ländern und von unterschiedlichen Akteuren und sehen deshalb völlig verschieden aus. Deshalb wäre es aus unserer Sicht zu wünschen, wenn diese Atteste möglich einheitlich daherkämen – und andererseits möglichst nicht leicht zu verändern sind.»

Nur dürfte das vorerst ein frommer Wunsch bleiben. So wurden in Frankreich im letzten Herbst mehrere Personen festgenommen, weil sie mit gefälschten Coronatests gehandelt hatten, wie mehrere Medien berichteten.

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Aus Tagesschau vom 24.01.2021.
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HeuteMorgen, 27.01.2021, 6:00 Uhr

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