Es soll eine Reform sein, die Wenigverdienenden das Leben im Alter erleichtern soll. Häufig sind dies Frauen. Ob gerade diese jedoch den Vorschlag des Bundesrates gutheissen werden, wird sich weisen: Denn ihr Rentenalter wird in einem Zeitraum von sechs Jahren schrittweise um je zwei Monate erhöht und liegt nachher bei 65 Jahren. Bundesrat Alain Berset sagt dazu an der Pressekonferenz: «Ich habe bis jetzt keinen anderen Vorschlag gehört, der mehrheitsfähig sein könnte.» Die vorgeschlagenen Massnahmen seien, wenn man alle zusammen anschaue, eine ausgeglichene Lösung, sagt der Bundesrat.
Eine frauenfreundliche Reform?
Jürg Brechbühl, der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, illustriert die Frauen- und Familienfreundlichkeit der Vorlage mit einem Beispiel: Wenn die Eintrittsschwelle in die 2. Säule von 21‘000 Franken auf 14‘000 Franken gesenkt werde, könnten auch Frauen, die nach der Geburt von Kindern Teilzeit weiterarbeiten wollten, versichert bleiben. Das sei bis anhin unter Umständen nicht der Fall gewesen.
Auch in einem anderen Punkt könnte sich die Reform auf die Arbeitstätigkeit der Frauen auswirken: Witwenrenten der AHV werden – wenn die Vorlage so umgesetzt wird – nur noch für Frauen mit waisenrenten-berechtigten oder pflegebedürftigen Kindern ausgerichtet. Das heisst, dass Vollzeithausfrauen ohne junge Kinder nach dem Tod ihres Gatten keine Rente mehr erhalten werden.
Die Flexiblität beim Bezug der Rente wird erhöht. Es wird möglich sein, im Alter zwischen 62 und 70 Jahren eine Teilzeitrente zu beziehen.
Zusatzfinanzierung der AHV
Trotz diesen Leistungskürzungen braucht die AHV, um stabil finanziert werden zu können, eine Zusatzfinanzierung. Anders als vorgesehen will der Bundesrat die Mehrwertsteuer nicht um 2 Prozent erhöhen, sondern um 1,5 Prozent. Bei Inkrafttreten der Reform beträgt die Erhöhung nur 1 Prozent. Erfordert es die finanzielle Situation, kann die Mehrwertsteuer nochmals um 0.5 Prozent erhöht werden. Der Bund verzichtet zudem auf seinen Anteil von 17Prozent am Mehrwertsteuer-Demografieprozent. Gleichzeitig wird der Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 Prozent auf 18 Prozent gesenkt.
Weiter wird ein Liquiditätsschutz-Mechanismus für die AHV eingebaut: Wenn sich abzeichnet, dass der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, werden vordefinierte Massnahmen ausgelöst. Der Bund wird
Senkung des Mindestumwandlungssatzes
In der 2. Säule der Altersvorsorge dient der Mindestumwandlungssatz dazu, das Guthaben in eine jährliche Rente umzuwandeln. Die vorgeschlagene Reform will den Umwandlungssatz während einer Frist von vier Jahren auf 6 Prozent senken. Dies sei nötig, weil die Erträge auf dem Finanzmarkt in letzter Zeit stark zurückgegangen sind. Um die Leistung der beruflichen Vorsorge dennoch zu erhalten, hilft ein Sicherheitsfonds bei der Kapitalbildung. Weiter werden die Altersgutschriften für Menschen ab 45 nicht mehr erhöht. Damit wird ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt gestärkt und das Argument, ältere Arbeitnehmer seien einer Firma zu teuer, entkräftet.