Nun, da die «Lex USA» Geschichte ist, stehen viele Schweizer Banken immer noch vor dem gleichen Problem wie vorher. Die Steuerbehörde der USA verlangt die Herausgabe von Namen von US-Bürgern, die Steuern hinterzogen haben. In gewissen Fällen verlangen sie sogar Namen der Bankmitarbeiter. Die Herausgabe dieser Daten ist nach Schweizerischem Recht untersagt. Das Problem ist jedoch nicht für alle Daten gleich gross, wie Thomas Oberer von der SRF-Wirtschaftsredaktion sagt.
Die grossen Banken
«Die besten Chancen, das US-Problem alleine zu lösen, haben die Banken, die auf einer 12-er Liste stehen. Sie stehen bereits unter Beobachtung der USA», sagt Oberer. Denn sie haben bereits letztes Jahr mit der Zustimmung des Bundesrates und des Parlaments Daten geliefert. Von ihnen verlangt die USA nur noch die Namen der sogenannten Abschleicher. Das sind Kunden, die ihr unversteuertes Geld von der einen Bank abgezogen und es bei einer anderen Bank wieder angelegt haben. «Diese zwölf Banken, dazu gehören die CS, die Zürcher und die Basler Kantonalbank, werden wahrscheinlich eine Lösung finden», sagt Oberer.
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Die kleineren Banken
Für die anderen jedoch könnte es ungemütlich werden, meint er. In der Schweiz gibt es rund 300 Banken. Man gehe davon aus, so Oberer, dass mindestens 50, vielleicht sogar 100 von ihnen ebenfalls zahlreiche US-Kunden hatten. Auch sie hätten im grossen Stil Geld mit ihnen verdient. «Klar ist: Die USA wollen diese Daten – die Banken werden sie schliesslich liefern», sagt der SRF-Wirtschaftsredaktor. Denn die USA sei als Grossmacht am längeren Hebel. Für sie ist das Problem der Datenlieferungen ungelöst.
Die Bankiervereinigung hat deshalb verlangt, der Bundesrat solle alles unternehmen. Er soll eine Rechtsgrundlage schaffen, auf der diese Banken die Forderungen der USA möglichst legal erfüllen können.
Die Bank-Mitarbeitenden
Gemäss dem geltenden Datenschutzgesetz dürfen die Banken die Namen der Mitarbeitenden nicht liefern. Aber wenn es im Falle einer Anklage ums Überleben einer Bank gehe, dann könne es tatsächlich sein, dass ein Bankchef lieber die Namen seiner Mitarbeiter liefere als die ganze Bank zu opfern. «Selbst wenn er damit Schweizer Recht verletzt», sagt Oberer. «Ohne die ‹Lex USA› sind die Mitarbeiter auf jeden Fall schlechter geschützt.»
Auch dazu hat sich die Bankiervereinigung geäussert. Die Vereinigung werde sich dafür einsetzen, dass die Interessen der Mitarbeitenden so weit wie möglich geschützt werden, sagte sie. Dazu sagt Oberer: «Das schliesst ein, dass auch Mitarbeiter geopfert werden können.» Der Bankpersonalverband sei entsprechend alarmiert.