Bereits seit Oktober 2004 stehen Behring sowie zehn weitere Personen im Visier der Strafverfolgungsbehörden, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die lange Verfahrensdauer erklärte Bundesanwaltssprecher André Marty im Juli mit der Komplexität des Verfahrens. Im Zentrum stehen nach seinen Angaben Anlagebetrug und Geldwäsche. Daneben hätten verschiedene Nebensachverhalte untersucht werden müssen.
Behring wird verdächtigt, zwischen 1998 und 2004 Anleger mit hohen Zinsversprechungen gelockt und um mehrere hundert Millionen Franken betrogen zu haben.
Die Investorengelder, die Behring entgegennahm, sollen in eine Art Schneeballsystem geflossen sein. Nachdem dieses zusammenbrach, nahm die Bundesanwaltschaft Ermittlungen auf. Behring sass für einige Monate in Untersuchungshaft. Rund 2000 Investoren sind betroffen.
Verfahren beschleunigt
Die Bundesanwaltschaft beschleunigte angesichts der drohenden Verjährung das Verfahren. Die Anklage konzentrierte sich auf die zwei Hauptanklagepunkte und stellte das Verfahren gegen die wichtigsten Vertreiber der Behring-Finanzvehikel ein.
So wurden elf teilweise oder vollständige Einstellungen gegen mehrere der ursprünglich elf Beschuldigten verfügt. Vier der Einstellungen sind rechtskräftig.
Eine Beschwerde Behrings wegen Verfahrensverschleppung wurde vom Bundesstrafgericht am 3. Februar abgewiesen. Wirtschaftsdelikte, wie sie Behring vorgeworfen werden, verjähren nach 15 Jahren. Die Strafanträge stellt die Bundesanwaltschaft an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht in Bellinzona.