Drei Angestellte des Aargauer Straf- und Massnahmenvollzugs können vorerst aufatmen. Die Beschuldigten seien ihren Aufgaben praxiskonform nachgekommen. So lautet das Urteil des ausserordentlichen Staatsanwalts Ueli Hofer.
Der Vater der getöteten Lucie hatte die Ermittlungen gegen die drei Kantonsangestellten mit einer Strafanzeige ausgelöst. Eine Administrativuntersuchung hatte zuvor grobe Fehler im Straf- und Massnahmenvollzug zu Tage gefördert. Diese führten schlussendlich zur falschen Einschätzung und zur bedingten Entlassung des späteren Mörders.
Vater gibt nicht auf
Der Fall ist damit aber noch nicht beendet. Der Vater der getöteten Lucie akzeptiert nicht, dass der Staatsanwalt die Ermittlung von sich aus einstellt. Das sagte er gegenüber SRF. Er möchte, dass ein Gericht die Beurteilung vornimmt und will voraussichtlich ans Obergericht gelangen.
Die 16jährige Lucie war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden (AG) getötet worden. Im Oktober 2012 verurteilte das Aargauer Obergericht den Täter in der zweiten Instanz neben einer lebenslänglichen Strafe auch zu einer lebenslänglichen Verwahrung. Der Mann hat das Verdikt ans Bundesgericht weitergezogen.