Trotz trüben und regnerischen Wetters muss man in einigen Regionen des Kantons Bern weiterhin auf ein Feuerwerk verzichten. In den Verwaltungskreisen Thun, Biel, Seeland und im Berner Jura bleibt ein Verbot bestehen. Feuer frei, heisst es dafür in den restlichen Gebieten – dort wurde das strenge Feuerwerksverbot aufgehoben.
Auch die Kantone Basel- und Basellandschaft haben das absolute Verbot wegen der Regenfälle der letzten Tage gelockert. Feuerwerke sind unter Einhaltung eines Mindestabstands erlaubt. Sie dürfen aber nur auf festen und nicht brennbaren Flächen gezündet werden, wie Kies- oder geteerten Parkplätzen. Höhenfeuer sind erlaubt, sofern ein Abstand von 200 Metern zum Wald eingehalten wird. Im Wald sind Feuerwerke, Feuerstellen und mitgebrachte Grills aber verboten.
Absolutes Verbot in vier Kantonen
Auch im Kanton Solothurn bleiben Feuer und Feuerwerk in Waldesnähe verboten. Unter Einhaltung eines Mindestabstands von 200 Metern dürfen aber Feuerwerke gezündet und Feuer entfacht werden. Überall verboten bleiben Höhen- und 1.-August-Feuer.
Ähnliche Regelungen wie in Solothurn gibt es in den Kantonen Graubünden, wo in einzelnen Gemeinden gar ein absolutes Feuerverbot verhängt wurde, Glarus, Uri, Nid- und Obwalden, Luzern, Zug, Schwyz, Genf, Neuenburg, Aargau und Jura.
In den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden gilt kein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot. Allerdings weisen die Behörden darauf hin, dass erhebliche Waldbrandgefahr bestehe. Beim Entfachen von Feuern und beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sei höchste Vorsicht geboten.
Bislang an einem absoluten Feuerverbot halten die Kantone Wallis, Freiburg, Waadt und Tessin fest, wobei auch hier Ausnahmen auf Gemeindeebene gemacht werden.