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Fortpflanzungsmedizin Bundesrat will die Eizellenspende erlauben

Die Eizellenspende soll für Paare mit unerfüllten Kinderwunsch legal werden. Auch Unverheiratete werden neu zugelassen.

In der Schweiz nehmen jedes Jahr 6000 bis 7000 Paare mit unerfülltem Kinderwunsch medizinische Hilfe in Anspruch. Eine unbestimmte Anzahl Paare reist dafür ins Ausland. Denn die Schweiz regelt die Fortpflanzungsmedizin vergleichsweise streng.

Nur verheiratete Paare dürfen sie in Anspruch nehmen, wenn sie unfruchtbar sind oder das Risiko besteht, dem Kind eine schwere Erbkrankheit weiterzugeben. Ihnen steht die künstliche Befruchtung von Eizellen im Labor und die Samenspende zur Verfügung. Das heisst: Das Gesetz bietet nur dann eine Lösung, wenn der Mann unfruchtbar ist.

Mit dem medizinischen Fortschritt haben sich neue Möglichkeiten eröffnet. Auch die Gesellschaft hat sich gewandelt und mit ihr die Familienmodelle, Werte und Ansprüche.
Autor: Elisabeth Baume-Schneider Gesundheitsministerin

In den Augen des Bundesrates ist das nicht mehr zeitgemäss, wie Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärt: «In den letzten 25 Jahren hat sich viel bewegt. Mit dem medizinischen Fortschritt haben sich neue Möglichkeiten eröffnet. Auch die Gesellschaft hat sich gewandelt und mit ihr die Familienmodelle, Werte und Ansprüche.»

Bisherige Kriterien bleiben bestehen

Bundesrat und Parlament möchten deshalb neu auch die Eizellenspende erlauben. Zudem will der Bundesrat auch unverheirateten Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch wegen Unfruchtbarkeit oder erblicher Risiken den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin ermöglichen. Mit der Zulassung der Eizellenspende werde zugleich das Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gestärkt, unterstreicht Baume-Schneider.

Mutter hält Neugeborenes nach Geburt im Krankenhaus.
Legende: Künftig sollen alle Paare – unabhängig von ihrem Zivilstand -, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Eizellenspende zurückgreifen können – analog zur Samenspende bei männlicher Unfruchtbarkeit. Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Wie bei der Samenspende soll es neu auch bei der Eizellenspende ein Register geben für die Spenderinnen. Sodass Wunschkinder, wenn einmal volljährig, erfahren können, wer ihre genetischen Eltern sind. Bei Behandlungen im Ausland ist das nicht immer möglich.

Daneben braucht es laut Baume-Schneider auch Vorkehrungen, um die Spenderinnen selbst zu schützen: «Wir müssen sicherstellen, dass Frauen ihre Eizellen nicht aus finanzieller Not spenden.»

Offene Fragen

Die geplante Modernisierung des Gesetzes über die Fortpflanzungsmedizin wirft zahlreiche Fragen auf, die in nächster Zeit geklärt werden müssen: Soll es eine Altersgrenze für Paare mit Kinderwunsch geben? Soll eine maximale Anzahl von Nachkommen pro Spenderin festgelegt werden? Müssen die bestehenden Regeln zur Anzahl entnommener Eizellen oder zur Aufbewahrung der tiefgekühlten Keimzellen und Embryonen überdacht werden?

Erste Reaktionen auf die Bundesratspläne sind positiv – etwa aus medizin-ethischer Sicht. Jürg Streuli von der Stiftung Gesundheitskompass sagt: «Ich sehe eine grosse Verantwortung, die wir jetzt tragen und ernst nehmen müssen. Es ist gut, dass wir uns die nötige Zeit dafür geben.» Das Innendepartement will die Details bis Ende nächsten Jahres ausarbeiten.

Rendez-vous, 30.01.2025, 12:30 Uhr

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