Der Unterricht in der zweiten Landessprache soll bereits in der Primarschule beginnen. Das fordert der Bundesrat nach seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause. Er schlägt dazu eine Ergänzung des Sprachengesetzes vor.
Drei Varianten stehen zur Diskussion:
- Variante 1 folgt dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats. Sie ist auf die Primarstufe beschränkt und legt fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache spätestens ab dem 5. Primarschuljahr beginnen muss (7. Schuljahr gemäss HarmoS-Zählung).
- Variante 2 verankert die Lösung des HarmoS-Konkordats auf Gesetzesstufe. Sie legt fest, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr, die zweite Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden muss. Eine der beiden Sprachen ist gemäss dem Vorschlag eine zweite Landessprache, die andere Sprache ist Englisch.
- Variante 3 bezweckt die formelle Sicherung der Stellung der zweiten Landessprache. Sie legt lediglich fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf der Primarschulstufe beginnen und bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss.
Von den drei Varianten bevorzuge er die dritte, sagte Bundesrat Alain Berset vor den Medien in Bern. Eine Änderung des Sprachengesetzes erübrige sich allerdings, wenn alle Kantone ihre Sprachenstrategie umsetzen würden.
Mit der Sprachenstrategie von 2004 hatten die Kantone eine Harmonisierungslösung verabschiedet, die später in das HarmoS-Konkordat Eingang gefunden hat. Sie ist für alle Beitrittskantone verbindlich. In einigen Kantonen wurde sie aber nicht oder nur zum Teil umgesetzt.
Machtwort des Bundesrats nötig?
In anderen Kantonen gibt es Bestrebungen, den erreichten Harmonisierungsstand rückgängig zu machen. Dies würde zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden, befürchtet Berset.
Er würde es zwar nach wie vor begrüssen, wenn die Kantone untereinander eine gemeinsame Lösung fänden. Der Bundesrat habe aber die Kompetenz, einzugreifen, wenn die Kantone sich nicht einigen können.
Die Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes dauert bis Mitte Oktober. Der Bundesrat wird danach mit den Kantonen das weitere Vorgehen beurteilen.