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Gefälschte E-Mails Phishing-Betrüger nehmen Vereine ins Visier

Betrüger suchen sich auf Internetseiten von Vereinen Kontaktdaten zusammen. Damit versuchen sie Geld zu ergaunern.

Eigentlich nichts Ungewöhnliches: Ein Vereinskassier erhält von der Vereinspräsidentin den Auftrag für eine Zahlung. Auf den ersten Blick stimmt die E-Mail-Adresse der Präsidentin. Aber zum Glück ist der Kassier skeptisch, fragt nach und nimmt die E-Mail genauer unter die Lupe.

Der Kassier dieses Vereins hat sich zum Glück auf Betrugsversuche vorbereitet und eigene Sicherheitsrichtlinien erarbeitet. So fragt er beispielsweise bei Zahlungsanweisungen per E-Mail bei der Absenderin über einen anderen Kanal nach. Erhält er ein verdächtiges oder eindeutig gefälschtes Betrüger-Mail, informiert er die Polizei. Im vorliegenden Fall hat er auch die Berner Kantonalbank informiert, da die Zahlung auf ein Konto der BEKB erfolgen sollte.

Variante des sogenannten «CEO Fraud»

«Richtig gehandelt», findet die Cyber Crime Police , eine auf Internetkriminalität spezialisierte Abteilung der Kantonspolizei Zürich.  Bei Ihr hat sich der Vereinskassier gemeldet. Kapo-Sprecher Florian Frei sagt: «Es war richtig, dass der Mann umgehend die Polizei und die Bank informiert hat.»

Gut sei auch, dass er die Zahlung nicht einfach ausgeführt, sondern bei der Präsidentin nachgefragt habe. Diese Tipps sollten alle Vereine beachten. Die Cyber Crime Police bezeichnet diesen Betrugsversuch als Variante des sogenannten «CEO Fraud». Dabei werden, angeblich im Namen des Chefs, gefälschte Zahlungsanweisungen verschickt.

Weiterführende Informationen

Unbedingt Anzeige erstatten

Auch Vereine sind davor nicht gefeit, sagt Florian Frei von der Kantonspolizei Zürich: «Wir stellen fest, dass dies in der Regel Vereine und Organisationen betrifft, über welche man Informationen im Internet findet.» Beispielsweise, wenn auf einer Vereins-Website der Vorstand vorgestellt wird. Dieses Risikos müssen sich Vereine bewusst sein und entsprechend vorsichtig handeln, rät die Polizei.

Wichtig ist, dass Betroffene die Polizei nicht nur über den Betrug oder Betrugsversuch informieren, sondern auch Anzeige erstatten. Denn nur dann kann die Polizei Ermittlungen aufnehmen. Dafür muss man mit einem amtlichen Ausweis und den vorhandenen Beweismitteln persönlich auf einem Polizeiposten erscheinen. Anzeigen in digitaler Form darf die Polizei aus rechtlichen Gründen nicht annehmen.

Espresso, 16.08.2021, 08:13 Uhr

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