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Schweiz Gehört der Strafvollzug in die Regie des Bundes?

Noch sind wenige Details über den Mord an der Genfer Sozialtherapeutin bekannt. Schon jetzt ist allerdings klar: Der Fall dürfte die Diskussion um ein national einheitliches Strafvollzugsgesetz neu befeuern.

Der Ruf nach einem nationalen Strafvollzugsgesetz wurde in den vergangenen Jahren immer wieder laut. Besonders, wenn wieder etwas passiert war: spektakuläre Fluchten oder schwere Delikte während der Haft. Zuletzt im vergangenen Mai im Waadtland, als ein Verurteilter trotz Fussfesseln seine Freundin umbrachte.

Gescheitert ist die Idee bisher am grossen Widerstand der Kantone. Doch der Druck dürfte nun wieder steigen – besonders auf die Westschweizer Kantone.

Grundverschiedene Ansätze

Der Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger – er lehrt an den Universitäten Bern und Lausanne – sagt: In der Deutsch- und Westschweiz gehe man grundsätzlich anders um mit Straftätern. «Der Westschweizer Gefängnispsychiater sieht sich in erster Linie als Therapeut, der dem Insassen zur Seite steht, um seine Krankheit zu lindern», erklärt Brägger. «Die deutsche Psychiatrie in den Gefängnissen sieht sich mehr der Justiz verpflichtet und sieht im Insassen einen Rechtsbrecher. Die Therapie soll darauf ausgerichtet sein, einen Rückfall zu vermeiden.»

Audio
Zeit für ein nationales Strafvollzugsgesetz?
aus Info 3 vom 14.09.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 5 Sekunden.

Den kranken Täter heilen im Modell Romandie, die Gesellschaft schützen im Modell Deutschschweiz – zugespitzt eine brisante Aussage. Doch Brägger sieht darin einen Grund, warum zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit Gefangene in der Westschweiz offenbar falsch beurteilt wurden.

Frauen im Anstaltsalltag

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Wieso war eine Therapeutin allein mit einem verurteilten Vergewaltiger im Freigang? Diese Frage stellt sich nach dem schockierenden Fall in Genf. Der Strafvollzugsexperte Benjamin F. Brägger erklärt den Gefängnisalltag. Mehr.

Frank Urbaniok, der Chef der psychiatrisch-psychologischen Dienste des Kantons Zürich, widerspricht Benjamin Brägger nicht. Er sieht aber in den unterschiedlichen Grundhaltungen der Kantone und Landesteile auch Vorteile. Für den Föderalismus könnte sprechen, dass sich positive Entwicklungen in bestimmten Kantonen leichter in Gang setzen liessen. Zögen andere Kantone nach, könne dies zu einer Qualitätsbewegung führen, so Urbaniok.

Bund durchleuchtet Strafvollzug

Stellt sich die Frage, wer entscheidet, was gut ist. Und wer die Kantone dazu bringt, sich von anderen belehren zu lassen. Der Bund analysiert den Straf- und Massnahmenvollzug zurzeit. Der Bericht soll im kommenden Jahr fertig werden.

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