Der Bundesrat will das Gentech-Moratorium bis 2021 verlängern. Dieses verbietet den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Eine Ausnahme gilt für Forschungszwecke.
Ende 2017 läuft das Gentech-Moratorium aus, welches das Parlament bereits zweimal verlängert hat. Der Bundesrat wollte ursprünglich ab diesem Zeitpunkt gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) zulassen.
Eine Verlängerung des Moratoriums ist nach Ansicht des Bundesrats nur so lange möglich, als dieses «hinreichend begründet und sowohl zeitlich als auch sachlich begrenzt sei».
Kritik in der Vernehmlassung
2013 ging ein Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der die Koexistenz von konventionellen Kulturen und gentechnisch veränderten Organismen regeln sollte. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben jedoch auf Kritik. Viele Teilnehmende sprachen sich grundsätzlich gegen den Anbau von GVO aus und die vorgeschlagenen Bestimmungen wurden von der Mehrheit kritisiert.
Verlängerung bis 2021
Gemäss dem Bundesrat soll zum einen das Gentech-Moratorium bis 2021 verlängert werden. Dies erlaubt eine «gründliche und sachliche Diskussion» des möglichen künftigen Einsatzes von GVO in der schweizerischen Landwirtschaft.
Zum anderen schlägt der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage vor, die eine Einführung von GVO in der Landwirtschaft ermöglichen würde. Diese legt Standards fest, welche die Wahlfreiheit der Konsumenten gewährleisten sollen.
Ein Sinneswandel zugunsten von gentechnisch veränderten Organismen könne nicht ausgeschlossen werden, begründet der Bundesrat den Entscheid. Er will auf den Fall vorbereitet sein, dass eine neue transgene Pflanzensorte für die Konsumenten, die Landwirtschaft oder aus Gründen der Nachhaltigkeit von Interesse wäre.
GVO-Anbaugebiete festlegen
Die Departement UVEK und WBF werden nun in diesem Sinn eine Botschaft zuhanden des Parlaments ausarbeiten. Nach dem Willen des Bundesrates soll der Anbau von GVO auf bestimmte Gebiete beschränkt werden können. Deshalb soll die gesetzliche Grundlage zur Bezeichnung von GVO-Anbaugebieten geschaffen werden. Im ersten Entwurf hatte der Bundesrat vorgeschlagen, GVO-freie Gebiete festzulegen. Darauf verzichtet er nun aber.
Die zum Gesetz gehörende Verordnung über die Koexistenz von traditionellen Kulturen und Gentech-Pflanzen sowie die technischen Bedingungen für die GVO-Anbaugebiete will der Bundesrat erst später erarbeiten – «sofern sich ein Ende beziehungsweise eine Lockerung des GVO-Moratoriums abzeichnet».
Die Gegner einer Koexistenz-Regelung machen geltend, die Schweiz sei dafür zu klein, beziehungsweise die Gefahr von Vermischungen zu gross. In der Vernehmlassung wurde denn auch moniert, die Konsumenten lehnten GVO-Produkte mehrheitlich ab, und der Schweizer Landwirtschaft würden die heute auf dem Markt erhältlichen GVO keinen Vorteil bringen. Auch die Abhängigkeit von Agrarkonzernen wurde als Argument gegen Gentech-Produkte vorgebracht.