Die Pensionskasse Energie zieht nun der SBB nach und führt nächstes Jahr eine so genannte «zweiteilige Rente» ein. 90 Prozent der Rente sind dabei garantiert. Ab einem Deckungsgrad der Pensionskasse von 100 bis 120 Prozent werden 100 Prozent der Rente ausbezahlt. Beträgt der Deckungsgrad über 125 Prozent, erhalten die Rentenbezüger 110 Prozent Rente.
Keinen Gefallen an dieser Entwicklung findet der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Mit den Modellen verlagerten die Vorsorgeeinrichtungen die Finanzmarkt-Risiken von der Kasse zum Versicherten, kritisierte Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin.
Zudem seien «variable Renten auch getarnte Rentenkürzungen und Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen», und hebelten den Teuerungsausgleich aus.
«Schlicht verfassungswidrig»
Für SGB-Präsident und Ständerat Paul Rechsteiner (SP/SG) sind solche Modelle «schlicht verfassungswidrig». Mit variablen Renten könne sich eine Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr auf ihre Rente verlassen.
Die SBB-Pläne für eine variable Rente erachtet der SGB als besonders gefährlich. Ein solches Modell «hätte aufgrund der Grösse und Bedeutung der Kasse mit 56'000 Versicherten eine starke Auswirkung auf die gesamte Pensionskassenlandschaft», fürchtet Bianchi.
Widerspruch zur SBB-Maxime
Die Idee widerspricht laut Giorgio Tuti, Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV), der SBB-Maxime «Safety first». Auch im Alter brauche man Sicherheit und kein variables Renteneinkommen, «denn die Mieten und die Krankenkassenprämien sind auch nicht variabel».
Er erinnerte an die Sanierung der SBB-Pensionskasse und die Opfer, welche die Arbeitnehmenden dafür gebracht haben und immer noch bringen.