Unternehmen, die sich für Aufträge des Bundes bewerben, müssen per Selbstdeklaration bestätigen, dass sie den Verfassungsgrundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» einhalten. Das Eidgenössische Gleichstellungsbüro überprüft deshalb stichprobenartig, ob in den Unternehmen tatsächlich Lohngleichheit herrscht. 50 solche Untersuchungen sind mittlerweile abgeschlossen.
Dabei fanden sich bei mehr als der Hälfte der Unternehmen Hinweise auf diskriminierende Löhne. Und bei sechs Firmen sei die Toleranzschwelle von fünf Prozent überschritten worden, sagt Patric Aeberhard, der die Lohnkontrollen auswertet. «Bei diesen Firmen wird davon ausgegangen, dass es eine begründete Vermutung für eine systematische Lohndiskriminierung gibt.»
Kontrollierte Unternehmen reagieren freiwillig
In der Folge mussten diese Unternehmen ihr Lohnsystem korrigieren, sonst hätten sie sich nicht mehr für öffentliche Aufträge bewerben können. Bei kleineren Differenzen zwischen Männer- und Frauenlöhnen sind die Anpassungen freiwillig.
Aber die meisten Firmen würden sie trotzdem vornehmen, beobachtet Aeberhard vom Gleichstellungsbüro. «Es zeigt sich, dass in der Regel Lohnerhöhungen gemacht werden, und in der Regel sind es Lohnerhöhungen für Frauen.»
Die Unternehmen reagieren also auf Probleme bei der Lohngleichheit, sofern diese überhaupt festgestellt werden. Das Risiko, dass das Gleichstellungsbüro auf die Lohnunterschiede stösst, sind allerdings denkbar klein. Untersucht wurden bislang nur gerade zwei Promille der 30'000 Auftragnehmer, die den Bund beliefern.