Die Schweizer Botschaft in Rom hat bestätigt, dass Botschafter Giancarlo Kessler ins italienische Aussenministerium einberufen wurde. Die Massnahmen des Kantons Tessin würden die Vereinbarungen zur Personenfreizügigkeit verletzen, teilte das italienische Aussenministerium auf seiner Homepage mit.
Diese würden im Widerspruch zu den ansonsten «exzellenten Beziehungen» zwischen der Schweiz und Italien stehen, heisst es weiter. Der Schweizer Botschafter Kessler habe zugesichert, eine «rasche Lösung» herbeizuführen.
Strafregisterauszug als diplomatischer Sprengstoff
Im April führte der Kanton Tessin eine neue Regelung ein, wonach Antragsteller für eine Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug aus Italien vorweisen müssen. Das Staatssekretariat für Migration erklärte den Tessiner Vorstoss mittlerweile für unzulässig.
Der Tessiner Grosse Rat hatte ausserdem beschlossen, den Steuerfuss für Grenzgänger von 78 Prozent auf 100 Prozent zu erhöhen. Damit dürfte der Kanton jährlich rund 20 Millionen Franken mehr einnehmen.
Ende Juni hatte Italien dies zum Anlass genommen, um bei der EU-Kommission einen Antrag zu stellen, damit ein Verfahren gegen die Schweiz eröffnet wird. Das Schweizer Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) wurde über diesen Schritt ebenfalls informiert.