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Grenzwächter begleiten MIgranten am Bahnhof Chiasso, 12.7.2016
Legende: Affaire à suivre: Die Zollverwaltung dementiert das eigenmächtige Handeln ihrer Grenzwächter im Tessin. Keystone

Schweiz Grenzwachtkorps bestreitet unrechtmässige Wegweisungen

In der Sonntagspresse rechtfertigte der Tessiner Sicherheitsdirektor Norman Gobbi Fälle zurückgewiesener Asylsuchender an der Schweizer Südgrenze. Jetzt dementiert die Zollverwaltung derartige Kompetenzüberschreitungen ihrer Grenzwächter.

Letzte Woche haben die Schweizer Grenzwächter im Tessin zwei Drittel aller Migrantinnen und Migranten umgehend nach Italien zurückgeschickt. Das dürfen sie dann, wenn ein Migrant nicht um Schutz oder Asyl bittet. Flüchtlingshelfer aber erheben Vorwürfe an das Grenzwachtkorps: Dieses weise auch Migranten ab, die Asyl wollten. In der «SonntagsZeitung» bestätigte der Tessiner Sicherheitsdirektor Norman Gobbi solche Fälle.

Diese Abweisungen seien gerechtfertigt, sagt der Regierungsrat der Lega Ticinesi heute: «Es handelt sich um Leute, die wiederholt versuchen, die Schweizer Grenze zu überqueren, um nach Deutschland oder weiter in den Norden zu kommen. Beim dritten oder vierten Anlauf sagen sie auf einmal, dass sie Asyl beantragen wollen.»

Solche Asylgesuche seien unglaubwürdig, findet Gobbi: Diese Migranten wollten nur durchreisen, das müsse die Schweiz verhindern.

Kompetenzüberschreitung der Grenzwächter?

Constantin Hruschka von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe reist am morgigen Dienstag ins Tessin. Er will dort den Berichten über die Abweisungen nachgehen. Der Leiter der Rechtsabteilung sagt: Das Grenzwachtkorps habe keinen Spielraum zu entscheiden, ob ein Asylgesuch glaubwürdig sei.

Audio
Grenzwachskorps dementiert unrechtmässige Wegweisungen
aus Echo der Zeit vom 15.08.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 17 Sekunden.

Für Hruschka ist klar: «Nach dem schweizerischen Asylgesetz ist es folgendermassen: Gibt eine Person in irgendeiner Weise zu erkennen, dass sie Schutz möchte, liegt die Kompetenz beim Staatssekretariat für Migration.» Will heissen: die Grenzwächter dürfen betroffene Migranten nicht abweisen – sie müssen sie den Asylbehörden übergeben.

Aussage gegen Aussage

Man halte sich an diese Regel, schreibt heute die Eidgenössische Zollverwaltung, zu der das Grenzwachtkorps gehört. Die Zollverwaltung dementiert die Angaben von Flüchtlingshelfern und des Tessiner Sicherheitsdirektors: Somit steht es Aussage gegen Aussage.

Und das in einer politisch stark aufgeladenen Situation: An der Südgrenze stauen sich die Migranten. Die meisten von ihnen möchten durchreisen Richtung Deutschland. Die Schweizer Behörden stehen im Inland und international unter Druck, dies zu verhindern. Wie es weiter geht, ist offen.

Zahl illegal Eingereister erreicht Höchsstand

In diesem Jahr haben noch nie so viele Menschen versucht, illegal über die Südgrenze in die Schweiz einzureisen wie in der vergangenen Woche. Von den 1767 Aufgegriffenen, die zu rund der Hälfte aus Eritrea stammten, wurden 1184 wieder an Italien überwiesen. Die Zahl der an Italien zurückgewiesenen Personen lag in der Zeit zwischen dem 8. und 14. August auf dem zweithöchsten Stand in diesem Jahr – der Rekordwert wurde in der Vorwoche mit 1275 Menschen erzielt. Die Schweiz kann die illegal Eingereisten nach Italien zurückweisen, weil die beiden Staaten ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben. Zurückgewiesen wird, wer keinen gültigen Ausweis und kein Visum vorweisen kann und in der Schweiz kein Asyl beantragen will. Weitere Gründe sind zu wenig Geld für einen Aufenthalt in der Schweiz, ein Landesverweis oder laut Ausländergesetz «eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die internationalen Beziehungen der Schweiz». (sda)
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